Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Nro. 8. 
Regierungs-Blatt 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
—....— 
Donnerstag, den 26. Februar 1829. 
  
  
  
—. —m — —.. 
Inhalt. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Ersatz der Unterhaltungs-Kesten bemtttelter 
und die Unterkringuny unbemittelter Festungs-Straf= Gefangenen. — Die Ausstellung und Einsendung der 
Urkanden über die Unterhaltungs-Beiträge der Straf= Gefangenen betreffend. — Instruktlon zu Vollztehung 
bes allnemeinen Sportel-Gesehee vom 25. Juni 1826. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
u. Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffeud den Ersatz der Unterhaltungs-Kosien bemittelter — und die Unterbringung 
unbemittelter Festungs-Straf-Gefangenen. 
Zu Vollziehung der auf dem außerordentlichen Landtage vom Jahre 1328 verab- 
schiederen Bestimmungen in Betreff des Ersatzes der Unterhaltungs-Kosten von Seite 
bemitrelter — und einer minder kostspieligen Unterbringung unbemittelter Festungs- 
Seraf-Gefangenen, wird hiemit nachstehende Verfügung ertheilt.
	        
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