Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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er 
9 
Zeichen 
Jahr 1838. 
91 
  
Beilage 
Nro. 
— 
Ausgabe. 
  
  
An das Oberamts-Ge- 
richtOberamt, Cameral= 
amt, standesherrliches 
Amts-Gericht oder Po- 
lizeiamt) in N. abgelie- 
fert, 
d. ten 18:9. — 
d. ten 18:9. — 
  
schluß der Sportel-Rechnungen (§. 8) zu richten ist. 
Rieß 
Sportel-Zeichen 
in Folio. 
Buch 
  
  
Bogen 
in 
Oktav. 
Stücke 
  
  
  
Anmerkung zu Cil. E. 
a) Da nach §. 10 der Sportelzeichen-Vorrath der Bezirksämter am Ende 
des Etats-Jahrs auch in die folgende Sportelzeichen-Rechnung als neue 
Lieferung an die Bezirksämter einzutragen ist; so ist dagegen dieser Vor- 
rath zur Compensation in die Rechnungs-Einnahme als Rest aufzunehmen. 
b) Die Ablieferungen an die Bezirksämter werden je am Schlusse eines 
Vierteljahrs zusammengerechnet, wobei sich nach den Terminen zum Ab- 
  
  
  
Gattung 
Spenet, Geldwerth.Bemerkungen. 
ZJeichen. 
— — — 
ber Stück fl.] kr. 
c) Die Rechnung selbst ist am Ende des Etats-Jahrs abzuschließen.
	        
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