Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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sich je Tags zuvor Erstere bei dem Rektor der Real-Anstalt, Lehßtere bei dem Rektor 
des Gymnasiums zu stellen. 
Stuttgart den 16. Februar 1830. Flatt. 
5. Des Medicinal-Collegium. 
Verfügung, betreffend die Einsendung von Verzeichnissen über die angestellten Thierärzte. 
Zufolge der von dem Königl. Ministerium des Innern unter dem 7. Januar d. J. 
ergangenen Verfügung, die Befähigung und Anstellung der Thierärzte betreffend (Reg. 
Blatt S. 25), haben die Königl. Bezirks-Aemter von jeder Amtellung eines Thierarztes 
bei einer Gemeinde oder Körperschaft, und von den Bediugungen dieser Anstellung dem 
Königl. Medicinal-Collegium Anzeige zu machen. 
Um mun eine genaue Uebersicht von allen bereits mit Wartgeld angestellten Thier-= 
Aerzten zu erhalten, wird den sämtlichen Bezirks-Aemtern aufgegeben, ein Verzeichniß 
von solchen sowohl von ganzen Aemtern oder Distrikten, als von einzelnen Gemeinden 
bisher angestellten Thierärzten, und von den Bedingungen ihrer Anstellung in Bälde 
hieher einzusenden. 
Stuttgart den 5. Februar 1330. Walther. 
5. Der General-Direktion der K. Württembergischen Posten. 
Bekanntmachung, die Festsetzung der Stations-Entfernung für die neu errichtete Relais-Posthalterei 
zu Schönmünznach betreffend. 
Da die Stations-Entfernung zwischen der provisorisch errichteten und mit dem 
1. März d. J. in Wirksamkeit tretenden Relais-Posthalterei zu Schönmünznach, Ober= 
amts Freudenstadt, einerseits, sodann den Stationen Freudenstadt und Gernsbach 
andererseits für jede dieser beiden Stationen auf Eine und 1 Post festgesetzt 
worden ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Frankfurt den 8. Februar 1850. 
Alerander Freiherr v. Vrinz-Berberich. 
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