Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Nro. 18. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
—— Mittwoch, den 31. Maͤrz 1830. F 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Orbens-Verleihung und Bewilligung zu Annahme fremder Drden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. #) Ermächtigung eines Adoptirten zu Führung eines adeligen Fawi- 
lien-Namens. — b) Bekanntmachung, die Bestitigung des von dem Grasen Elemens Wenzeslaus Schenk 
von Stauffenberg errichteten Familicn-Fideicommisses betreffend. — Einführungs-Patente für cinen 
ökonomischen Backofen und für eine Teigknet-Maschine. — Verfügung, betreffend die Errichtung eines 
Hallamts in der Stadt Gmünd. 
Dienst-Erledigungen- 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihung und Bewilligung zu Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 21. d. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, den Königl. Bayerischen Staats-Rath und Präsidenten, 
Ritter v. Feuerbach, zum Commenthur des Ordens der Württembergischen Krone 
zu ernennen geruht, und 
dem Director der Königl. Ober-Joll-Administration, v. Herzog, auf sein Ansuchen 
die Erlaubniß gnädigst ertheilt, den von des Königs von Preußen Majestät ihm ver- 
liehenen rothen Adler-Orden zweiter Classe anzunehmen und zu tragen.
	        
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