Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LII. Band. (52)

260  Testirprivilegien  der  kath.  Geistlichkeit.

Würgburg'schen  Rechtsgebiete  handelnde  sog.  norma
practica  vom  21.  Dez.  1841  in  gesetzlicher  Geltung
stehe.  Das  k.  Oberlandesgericht  Bamberg  hat  inzwischen
  diese  Frage  mit  Urtheil  vom  4.  März  1887
bejaht  und  zwar  mit  folgender  Ausführung:  Die
norma  practica  ultimarum  voluntatum  enrumqe
legilimae  executionis  u.  s.  w.  ist  unter  Nr.
CCXXXVII  im  Theil  II.  S.  248  ff.  der  Sammlung
der  hochfürstlich  Würzburg'schen  Landesordnungen  aufgenommen.
  Dieselben  wurden,  wie  daß  in  Thl.  I.
daselbst  abgedruckte  Promulgationspatent  des  Bischofs
Adam  Friedrich  zu  Bamberg  und  Würzburg  vom
21.  Dez.  1776  besagt,  auf  Anordnung  desselben
„zusammengetragen,  in  ein  ganzes  Werk,  wie  gegenwärtige
  Sammlung  jetzo  vorstellt,  aufmerksam  gebracht
und  in  Druck  erlassen.“  Bischof  Adam  Friedrich
befahl  gleichzeitig,  daß  die  bis  dorthin  von  seinen
Regierungsvorfahrern  schon  seit  mehreren  Jahrhunderten
  in  geist=  und  weltlichen  u.  s.  w.  Sachen  ergangenen
und,  wie  bemerkt,  nunmehr  jener  Sammlung  einverleibten
  „mandata  decreta  und  Landessatzungen  als
beständige  und  führwährende  Gesetze  gehalten  werden
sollen,  und  daß  männiglich  nach  solchen  richte,  sich
achte  und  insoweit  einige  ältere  durch  darauf  erfolgte
jüngere  Verordnungen  nicht  geändert  worden  sind,
für  unwiderruflich  erkenne,  schuldigst  beobachte  und
erfülle,  bis  der  Bischof  nach  etwa  künftigen  Zeiten
und  sich  ergebenden  Umständen  in  einem  oder  dem
anderen  eine  Abänderung  ausdrücklich  zu  verfügen
für  nützlich  oder  nothwendig  befinden,  auch  dergleichen
wirklich  verkünden  lassen  würde.“  Hienach  kann  es
einem  Zweifel  nicht  unterliegen,  daß  die,  in  der  auf
Befehl  des  Bischofs  Adam  Friedrich  herausgegebenen
im  Jahre  1776  bei  Franz  Sebastian  Sartorius  zu
Würzburg  in  Druck  erschienenen  Sammlung  der  hochfürstlich
  würzburg'schen  Landesverordnungen  aufgenommene
  norma  practica  auch  jetzt  noch  Gesetzes-