Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

347
Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Erweiterung  der  mit  dem  Gymnastum  in  Ulm  verbundenen  Real-Anstalt,
welche  künftig  9  bis  16  oder  17jhrige  Schüler  in  fünf  Classen  aufnehmen  wird,  ersordert
  die  Errichtung  von  drei  weiteren  Classen  und  daher  die  Besehung  von  drei
neuen  Real-Lehrers-Stellen,  zu  welchen  noch  eine  vierte,  durch  den  Tod  des  Prczeptors
  Kuttler  erledigte  bommt.

Der  eine  der  neu  anzustellenden  Lehrer  hat  9  bis  12jährigen  Schülern  in  den
zwei  unteren  Classen  den  Unterricht  im  Rechnen,  in  der  Formenlehre,  Naturgeschichte
und  Naturlehre,  überdieß  den  Schülern  ekner  Classe  auch  im  Schreiben,  zusammen  in
wöchentlichen  22  Stunden  zu  ertheilen.  Sein  Gehalt  ist  500  fl.

In  der  gleichen  Zahl  von  wöchentlichen  Stunden  hat  der  zweite  Lehrer,  dessen
Gehalt  zu  600  fl.  bestimmt  ist,  Schüler  von  11  bis  14  Jahren  in  den  zwei  oberen
Classen  in  der  Arithmetik,  Geometrie,  Naturgeschichte  und  Naturlehre  zu  unterrichten.

Dem  dritten  Lehrer  wird  der  Unterricht  in  der  deutschen  Sprache,  Geographie,
Geschichte  für  11  bis  16jährige  Schüler  in  drei  verschiedenen  Elassen  in  wöchentlichen
23  bis  25  Stunden  gegen  einen  Gehalt  von  650  fl.  überrragen.  Hat  er  Lust  und
Fähigkeit,  auch  in  der  französischen  Sprache  Unterricht  zu  ertheilen,  so  werden  die  Lehrstunden
  in  diesem  Fach  besonders  belohnt.

Der  vierte  Lehrer,  welchem  ein  Gehalt  von  1000  fl.  ausgesetzt  ist,  hätte  etwa  20,
noͤthigenfalls  24  woͤchentliche  Lehrstunden  fuͤr  14  bis  18jaͤhrige  Schuͤler,  theils  des
obern  Gymnasiums,  theils  der  obersten  Real-Classe,  in  der  hoͤheren  Rechenkunst  und
Algebra,  in  der  theoretischen  und  praktischen  Geometrie,  in  der  Naturlehre  und  Technologie
  zu  uͤbernehmen.

Die  Bewerber  um  jede  dieser  vier  Lehrstellen  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen
mit  der  bestimmten  Angabe,  welche  Stelle  sie  namentlich  zu  erhalten  wuͤnschen,  bei
dem  K.  Studienrathe  zu  melden.

2)  In  Ravensburg  ist  die  Stelle  eines  Helfers  an  der  evangelischen  Gemeinde,
verbunden  mit  einem  Lehramte  an  der  lateinischen  und  Real-Schule,  erlediget.  Der
Helfer  hat  an  allen  hohen  Festtagen  und  jeden  zweiten  Sonntag  die  Nachmittags-=Predigt,
  an  denjenigen  Sonntagen,  wo  er  nicht  predigt,  die  Kinderlehre  zu  haltenz  in  der  Wo-