Full text : Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

Abschnitt  VI.  Kompetenz  der  Polizeibehörden.  407

die  periodisch  auszuführenden  Untersuchungen  der  Gasleitung  in  Theatern  und  sonstigen
größeren  Versammlungsräumen  gehören  zu  den  Aufgaben  der  Baupolizei,  Res.  21.  Juni

(  (M.  Bl.  S.  170)

die  Reglung  der  Art  und  Weise  der  Entwässerung  der  Wohngebäude  ist  Sache  der

Jolizei  Erk.  14.  April  1891  Cachmann,  AMchhegr.  S.  403),  10.  *  1892  (E.  O.
B.  XXIII.  316),  14.  Nov.  1894  (E.  O.  V.  XXVII.  387,  P.  V.  Bl.  XVII.  88).

Die  Polizei  kann  einschreiten
gegen  eine  Stadtgemeinde  behufs  Anschlusses  des  Grundstückes  eines  Dritten  an  ihre

Straßenkenäle,  jedoch  nur  im  Falle  eines  Nothstandes,  Erk.  O.  V.  G.  26.  Febr.  1895
(E.  O.  V.  XXVII.  422).

Die  Polizei  kann  verbieten

die  Anlegung  von  straßenseitigen  Ausgängen  entweder  für  bestimmte  Strecken  öffentlicher
  Straßen  oder  für  bestimmte  Arten  von  Gebäuden,  Erk.  O.  V.  G.  9.  Mai  1881
(E.  O.  V.  VIII.  290)

die  Vermiethung  von  Wohnräumen,  wenn  sie  nicht  die  für  Anlegung  solcher  Räume
vorgeschriebene  Minimalhöhe  haben,  Erk.  O.  V.  G.  6.  Okt.  1877  (E.  O.  V.  UI.  333)
die  Benutzung  einer  Lorderobe  bei  Veranstaltungen,  an  denen  ein  größeres  Publikum
theilnimmt,  Erk.  O.  V.  G.  20.  April  1895  (Bochmann,  Mitth.  II.  91).

Die  Polizei  kann  verlangen

die  Beseitigung  eines  ohne  polizeiliche  Genehmigung  errichteten  Bauwerkes,  Erk.  O.
V.  G.  30.  Juni  1894  (Bochmann,  Mitth.  I.  87)

die  Beseitigung  eines  blendenden  Anstriches  an  Häusern,  Erk.  O.  V.  G.  3.  April  1891
(P.  V.  Bl.  XII.  601)

die  Abtragung  der  Aufhöhung  eines  Grundstückes,  wenn  diese  eine  Gefahr  für  Leben
und  Gelundheit  der  im  Nachbarhause  sich  aufhaltenden  Personen  herbeiführt,  Erk.
O.  V.  G.  27.  Juni  1890  (Bochmann,  Rechtsgr.  S.  401)

die  “  von  Fensteröffnungen  in  einer  Brandmauer,  Erk.  O.  V.  G.  16.  Okt.
1895  (Bochmann,  Mitth.  II.  236)

die  Beseitigung  von  Fensteröffnungen  in  Umfassungswänden,  die  nicht  eine  bestimmte
Entfernung  von  der  Nachbargrenze  haben,  Erk.  O.  V.  G.  20.  April  1895  (Bochmann,
Mitth.  II.  121)

die  Zumauerung  von  Fenstern  wegen  krrerhesesrtie  Nachbarschaft  eines  Grundstückes,
Erk.  O.  V.  G.  1.  Juli  1878  (Koch  IV.  1076

die  Eintragung  der  Fluchtlinien  in  den  gugenen  bei  Baukonsensgesuchen,  Erk.  O.
V.  G.  17.  Febr.  1891  (Bochmann,  Rechtsgr.  S.  363)

die  Anbringung  von  Handgriffen  und  Handläufern  an  Treppen,  Erk.  O  V.  G.
3.  April  1895  (Bochmann,  Mitth.  II.  19)

daß  vor  den  Feuerungsanlagen,  soweit  nicht  feste  Mgtabsiutten  angebracht  find,
metallene  Vorsäe  thatsächlich  vorhanden  fsind,  Erk.  O.  V.  3.  April  1895  (Bochmann,
  Mitth.  II.  35).

Wege=  und  Verkehrs-Polizei.

Die  Sorge  für  die  Bedürfnisse  des  Treidelverkehrs  auf  den  Leinpfaden  gehört
nicht  zur  Zuständigkeit  der  Wegepolizei-Behörde,  Erk.  O.  V.  G.  14.  März  1891
(P.  V.  Bl.  XII.  366).

Die  Polizei  kann  einschreiten
zur  Sichrrung,  det  Berkehrs  auf  Privatwegen,  Erk.  O.  V.  G.  17.  Sept.  1879  (E.
O.
zur  Fernhaltung  jeder  Belästigung  des  Verkehrs  auf  öffentlichen  Wegen  gegen
zewerbliche  Anlagen,  Erk.  O.  V.  G.  20.  Sept.  1888  (Bochmann,  Rechtsgr.  S.  478).