Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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ten zu fuͤhrenden Gesangenen-Listen mangelhaft bleiben, so werden sämtliche Bezirks- 
Stellen, welche Gefangene dahin einliefern zu lassen haben, zu genauer Ausfertigung 
der Einlieferungs-Scheine nach dem vorgeschriebenen Formular und insbesondere daran 
erinnert, daß in Beziehung auf das Alter, Jahr und Tag der Geburt, und nicht 
überhaupt die Alters-Jahre anzugeben sind. 
Stuttgart den 28. Oktober 1850. 
Für den Vorstand: 
Herdegen. 
) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Das Rang-Verhältniß der Real-Lehrer betreffend. 
Zu Fesistellung des Rang-Verhältnisses der Lehrer an den Realschulen haben 
Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 10. d. M. verfügt, 
daß die Titel 
„Präzeptor“ und „Real-Lehrer“ und „Ober-Präzeptor“ und „Ober-Real-Lehrer“ 
als gleichgeseht zu betrachten sepen, was zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 15. November 1850. 
Für den Minister: 
Mohl. 
b) Betreffend die Ertheilung eines Patents auf eine hydraulische Pumpe. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 10. d. M. 
den Inhabern des mathematisch-mechanischen Instituts, T. Ertel zu München und 
Genossen, ein Einführungs-Patent auf die von ihnen beschriebene neue Einrichtung 
einer hpdraulischen Pumpe für die Dauer von vier Jahren gnädigst ertheilt haben, so 
wird dieß unter Hinweisung auf den siebenten Abschnitt der allgemeinen Gewerbe-Ord- 
nung hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 16. November 1830. 
Für den Minister: 
Mohl.
	        
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