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durch hoͤchstes Dekret vom 15. v. M. den Revierförster Müller in Schönbrunn,
Forstamts Wildberg, seinem Ansuchen gemaͤß, Alters und Kraͤnklichkeits wegen, in
den Ruhestand zu versetzen geruht.
Durch hoͤchstes Dekret Seiner Koͤniglichen Majestaͤt vom 18. v. M. ist ber
Oberamts-Gerichts-Aktuar Glocker zu Neresheim auf die Gerichts- Aktuars-Stelle zu
Herrenberg, und
der Oberamts-Gerichts-Aktuar Majer in Reutlingen in gleicher Eigenschaft nach
Neresheim verseßt, auch
der quiescirende Arbeitshaus-Inspektor Decker in Heilbronn wegen Nichtannahme
der ihm übertragenen Anstellung, als auf das Staatodiener-Verhältniß verzichtend an-
gesehen, und daher aus dem Staatodienste entlassen worden.
Sodann haben Höchstdieselben unter dem 22. v. M. Höchst hrem Gestütts-
Direktor, Oberst-Lientenant v. Gemmingen, den Titel eines Obersten zu ertheilen,.
den Ober-Zoll-Verwalter, Hauptmann v. Faulhaber in Krauchenwies, auf das
Hallamt Ißny zu versehen, und dagegen
dem Ober-Zollverwalter, Hauptmann v. Lindenmayper zu Ißny, das Ober-Zoll=
amt Krauchenwies zu übertragen geruht, auch
durch höchste Entschließung vom 24. v. M. das erledigte Präáceptorat und die
zweite cvangelische Helfersstelle in Ravenoburg dem Seminaristen Deffner, und
die erledigte Pfarrei Oedenwaldstetten, Dekanats Münsingen, dem Seminaristen
und Pfarrgehülfen Henzler in Feldnennach, Dekanato Wildbad, gnädigst übertragen.
Ferner haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung Lem
1. d. M. die Bezirks-Commandanten im Landjäger-Corps, Hauptleute zweiter Elasse
v. Besserer und v. Biberstein, zu Hauptleuten erster Elasse zu befördern;
die erledigte Straßenbau-Inspection Stuttgart dem bisherigen Verweser derselben,
Architekt Knoll, gnaͤdigst zu uͤbertragen,
den Straßenbau-Inspebtor Oberlieutenant v. Evb zu Hall auf die erledigte Stra-
ßenbau-Inspektion Heilbronn zu versehen, und an seine Stelle
dem Lieutenant Döring vom vierten Infanterie-Regiment die Straßenbau-In-
spebtion Hall zu übertragen,