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Ein solcher Ofen muß daher
a) mit einem versenkten Rost nebst Aschenbehälter versehen, oder es muß zum We-
nigsten der untere Rand der Einheiz-Oeffnung über die Boden-NPlatte, auf der
gefeuert wird, mindestens drei und einen halben Decimal-Zoll erhaben seyn.
Für den Fall aber, daß der Ofen neben einer Küche, einem Heizwinkel oder ei-
nem ähnlichen, mit Sreinplatten belegten geschlossenen Raum aufgestellt würde,
muß das Herausnehmen der Asche von diesem Raum aufßerhalb des Zimmers
aus, wenn eg immer die Umstände erlauben, durch eine, in solchen sich mündende
Oeffnung möglich gemacht, auch das Einheizthürchen wohl verschließbar seyn;
b) die Rauch-Abzugsröhre muß von gewalztem Sturzblech (den Quadratschuh we-
nigstens ein Pfund schwer) und fünf Decimal-Zolle weit gefertigt seyn, auch
eine zum Reinigen dienende Oeffnung haben, die ebenfalls wohl verschlossen
werden kann;
e) die Grundlage, worauf der Ofen zunächst gestellt wird, muß aus einer steinernen
Sohl-Platte bestehen, und der Zimmerboden neben derselben muß, wenn er kein
Estrichboden ist, bis auf zwei Schuhe Entfernung von dem Einheizthürchen,
nach jeder Richtung mir ganzem oder gefälztem Sturzblech oder auch mit dop-
pelten steinernen Platten in der Art belegt werden, daß nicht Fuge auf Fuge
komme;
d) der Ofen darf nur vor einer tadellosen Feuerwand, und so aufgestellt werden,
daß die Rauch-Abzugsröhre in ein nahes Kamin oder in den mit einem solchen
in Verbindung stehenden Heizwinkel oder Rauchmantel unmittelbar eingeleitet
werden bann, ohne vorher durch Seitenwandungen oder Decken oder auch nur
längs hölzerner Wände oder Decken hingeführt werden zu müssen; blos aus-
nahmsweise, wenn die Oertlichkeit es durchaus nicht anders erlauben solire, kann
eine solche Führung durch Seitenwandungen oder Decken unter der Bedingung
gestattet werden, daß dieselben entweder ganz von Stein seyen, oder wenigstens
die Röhre, so weit sie nicht freistehr, zunächst von einem einen halben Schuh
dicken Backsteingemäuer umschlossen, auch von Gußeisen gefertigt seyz die Füh-
rung längs hölzerner Wände oder Decken hin aber muß mindestens in einer Entser-