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b) Bekanntmachung, betreffend die zu besetzende Stelle eines Universitäts-Amtmanns an der
Universität Tübingen.
Nach Maßgabe der K. Verordnung vom 18. d. M., die Revision des orga-
nischen Statuts der Universität vom 18. Januar 1329 betreffend, §. 6 (Reg.Blatt
S. 190) ist an der Universität Tübingen die Stelle eines Universitäts-Amtmanns,
welcher mit einem ihm beizugebenden Aktuar alle und jede Amts= und Canzlei-Geschäfte
der akademischen Behörden zu beforgen hat, zu besetzen.
Dieser Beamte tritt in die Rechte eines Staatsdieners im Sinne des K. 5 der
Dienstpragmatik und ist den Bezirks-Beamten in Beziehung auf Rang und Gehalt,
und zwar hinsichtlich des letzteren, in der Art gleich gestellt, daß er für jeßt einen Ge-
halt von 1100 fl., nebst freier Wohnung oder einer angemessenen Entschädigung für
Hauszins zu beziehen, und im Falle erprobter Tüchtigkeit nach Zulassung seiner Dienst-
jahre, ein allmähliges Vorrücken in die zweite und erste Gehalts-Classe der Bezirks-
Beamten zu erwarten hat. · . «
Die Bewerber um diese Stelle haben sich binnen vierzehn Tagen bei dem akade-
mischen Senat in Tübingen zu melden, und in ihren Eingaben sich uͤber ihre Bildungs-
und bisherige Dienst-Laufbahn, so wie über den Besitz der erforderlichen Rechts= und
Verwaltungs-Kenntnisse, auszuweisen.
Stuttgart den 27. April 1851. Kapff.
2. Der Regierung des Jart-Kreises.
Bekanntmachung, betreffend die Belobung einiger Schultheißen.
In Folge der Visitation des Oberamtes Gmünd haben Seine Königliche Ma-
jestät den Schultheißen Schmid zu Unterböbingen, Maier zu Wißgoldingen, und
Scherr zu Rechberg, wegen ihrer Verdienste um die genannten Gemeinden Höchst
Ihre Zufriedenheit zu erkennen gegeben, was auf besonderen höchsten Befehl hiedurch
bekannt gemacht wird.
Ellwangen den 16. April 1831. Soden.
Am 26. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Februar d. J. ausgegeben worden.