Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Unter dem 26. v. M. erhielt die patronatische Nomination des Candidaten der 
Theologie, Krauß von Weikersheim, zu der evangelischen Pfarrei Pzingen, Deka- 
nats Weikersheim, wie auch « 
die patronatische Nomination des Candidaten der evangelischen Theologie, Goͤller 
aus Langenburg, seither Pfarramts-Verweser zu Muͤnster, Dekanats Weikersheim, 
auf die dortige Pfarrstelle, und 
die Nomination des Repetenten Anton Engst am Priester-Seminar auf die 
Pfarrei Laudenbach, Oberamts und Dekanats Mergentheim, die Koͤnigliche Bestätigung. 
Die patronatische Nomination des Diakonus M. Reyscher zu Oehringen auf die 
erledigte Stadtpfarrei daselbst, ist den 29. v. M. bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
« Des Justiz-Ministerium. 
a) Termin zu Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Die nachbenannten Justiz-Referendäre zweiter Classe werden hierdurch benachrich- 
tigt, daß im Monate Mai d. J. ihre Prüfung bei der II. Section der Justiz-Prüfungs= 
Commission vorgenommen werden wird, und sie dabei in zwei Abtheilungen zu er- 
scheinen haben. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Cleß, 
Staib, 
Kausler, 
Kaufmann, 
Steudel, 
Die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Geyer, 
Spittler, 
Kornmann, 
Lang, 
Frey.
	        
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