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4) Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift. „Glyptothek treffender Bilder aus dem Leben.“
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsler Entschließung vom 4. d. M.
dem Souffleur Korsinsky am K. Hof-Theater, als Mitherausgeber und Redakteur
einer Sammlung von Erzählungen und Rovellen unter dem Titel: „Glyprothek tref-
fender Bilder aus dem Leben, für alle Stände,“ ein Privilegium gegen den Nachdruck
dieses Werkes auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst geruhr; was un-
ter Hinweisung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den
Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 5. Mai 1831. 6 Kapff.
2. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme dreier ausübenden Aerzte.
Nach erstandenen Prüfungen sind die Doctoren der Medizin und Chirurgie, Bern-
hard Ritter, von Rottenburg, und Johann Gottlieb Schallenmüller, von Oppenwei-
ler, O. A. Backnang, zur Ausübung der Medizin, Chirurgie und Geburtshülfe, und der
Licentiat August Wilhelm Koch, von Dürrwangen, O.A. Balingen, ist zur Ausübung
der Medizin ermächtigt worden.
Stuttgart den 29. April 1831. Walther.
C) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
Belobung des Försters Hordt.
Seine Königliche Majestät haben unter dem 25. d. M. befohlen, daß der
Förster Hordt in dem Weissacher Reviere, Forsts Reichenberg, wegen der guten
und zweckmäßigen Behandlung der seiner Aufsicht anvertrauten Waldungen öffentlich
belobt und dabei Höchst Ihre Zufriedenheit mit seinen eifrigen Bemühungen um Be-
förderung der Waldcultur ausgedrückt werden soll, welches hiemit zur allgemeinen
Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 26. April 1331. Varnbüler.
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