Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Der 30. Mai für sämmtliche Schulmeister, welsche die Befoͤrderungs- Mrusung, 
und für sämtliche Schul-Incipienten, welche die Pruͤsung auf Provisorate erstehen 
wollen; 
der 6. Junius zur Erstehung der Dienst, Prüsung sfür die Schulprovisoren aus 
den Generalaten Heilbronn und Ludwigsburgz 
der 9. Junius für die Schulprovisoren aus den Generalaten Töbingen und 
Ulm, und 
der 11. Junius. für die Provisoren aus den Generalaten Reutlingen und Hall. 
Es haben sich demnach an den bestimmten Tagen alle diejenigen, welche sich 
um eine der bezeichneten Prüfungen, gemelder haben und nicht durch besondere Erlasse 
zurückgewiesen. worden sind, Morgen- 7 Uhr in der ** des K. Consi ĩstoriums un- 
fehlbar einzufinden. — 
Stuttgart den 11. Mai 1830. Mohl. 
3. Des Madicinal-Collegium. 
Aufnahme zweier ausübenden Aerzte. 
Der Doctor der Medicin, Shristoph Heinrich Bohnenberger, bon Tübingen, 
und der Licentiat Johann Jakob Lufft, von Ravenshurg sind nach erstandener Pruͤ- 
fung zur Ausäbung der innern Heilkunde ermächtigt! wworder. « 
Stuttgart den 16. Mai 1831. Waither. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Mit dem 30. des naͤchstfolgenden Monats wird die Stelle des aͤrztlichen Ge- 
huͤlfen am Catharinen-Hospital zu Stuttgart wieder erledigt. Mit dieser Stelle, durch 
welche den vaterlaͤndischen Candidaten der Heilkunde eine weitere Gelegenheit zur prak- 
tischen Ausbildung verschafft werden soll, ohne daß sie noͤthig haͤtten, mit bedeutendem 
Aufwande auswaͤrtige Kranken-Anstalten fuͤr diesen Zweck zu besuchen, ist neben freier 
Wohnung im Krankenhause, ein jährlicher Gehalt von 150 fl. verbunden.
	        
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