Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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· Die Bewerber um dieselbe für das Verwaltungsjahr vom 1. Juli 1834 bis 30. Juni 
13832 werden hiemir aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem Ministerium des Innern 
unter Vorlegung der erforderlichen Zeugnisse über ihre Herkunft und bisherige Laufbahn 
sich zu melden, wobti unter Beziehung auf die Sratuten der Anskalt bemerkt wird, daß 
die Bewerber zum wenigsten über die hünstige Erstehung der arztlichen Fakultäts- 
Präfung sich auszuweisen hähen, auch väß viesenigen, welche nicht blos für die innere, 
sondern auch für die Wundarznei-Kunde und Geburtshülfe mindestens theoretisch sich 
ausgebtiber baben, bei sonst vieicher Tuůchtigkei vorzugliche Verichschigung erwarten 
dürsen. 
2) Durch die Versetzung des Gerisibsgrcher Speibel nuch Hebdenheim ist däs 
(Gerichts-Rotariatt Neckarfahn in Erledigang gekommen. Oe Bewerber um bassebe 
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden: 
3) Die Bewerber um das erledigte Cameralümt Waldsee, dritter Elasse, haben sich 
innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer in Ulm vorschriftmäßig zu melden. 
4) Durch den Tod beb Redierfoͤrsters v. Befferer ist das Revier Soͤflingen im 
Albecker Forste in Erledigung: gekemmen. ¶ Die Bonderber um diese Stelle, mit welcher 
der Gehalr zweirer Klasse nebst. Psferdsration verbunden ist, haben sich innerhalb sechs 
Wochen bei der Finanzkammer zu. Ulm zu melden. 
5) Durch die Verfetzung bes Foͤrsters Mülle er ist das Revier Hofstett erster 
Classe a) im Altensteiger Porst erledigt worden. Die Bewerber um dasselbe haben 
sch innerhalb vier Wochen bei der Finanz= Kammer des Schwarzwald= Kreises zu melden. 
6) Die Bewerber um die widerrufliche Stelle eines Umgelds-Commissärs in Lud- 
burg, womit ein Gehalt von 600 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen 
bei dem Steuer-Collegium vorschriftmäßig, zu melden.
	        
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