Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

Lit. C. 
Uebersicht 
über die Geschäftsthätigkeit der höheren Gerichte in protestantisch-ehegerichtlichen 
Angelegenheiten im Jahre 1830. 
wurden blieben Hievon waren 
erledigt:: uncrledigt: 
dem 
ehegerichtlichen Senate 
des 
66. 84. 
41. 
11. 
T4. 
  
Von den vorbemerkten 126 Scheidungs-Prozessen sind 
a) durch den Tod der einen Parthei.... 236. 
b) durch Versoͤhnung der Ehegatten.. 2326. 
c) durch gerichtliche Erkenntnise.. 66068. 
erledigt worden. 
Durch lehtere wurde in 9 Fällen die Scheidung nicht als begründet erkannt, in 
den 89 übrigen aber die Ehe aus folgenden Gründen geschieden: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
von dem ebegerichtlichen, Ober- des Gerichtshofs in r 
Senate des Tribunals: Eßhlingen:! Tübingen: Ellwangen: Ulm: Zusammen: 
wegen beharrlicher 1 
Weigerung der Bekl., 2. 35. 15. 9. 10. 71. 
die fortzusetzen: 
wegen Ehebruchs: 2. 2. 8. 2. 2. 16. 
wegen Impotenz: —. 1. — — — T 
wegen Betrugs bei — D F T 
Eingehung der Ehe: 1 1. 
  
Kanzlei-Direktion des K. Justiz-Ministerium: 
Prieser.
	        
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