Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nro. 29. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag, den 7. Juli 1831. 
» MHWOO 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Köuigliche Verordnung, betreffend die Aufhebung des Iwangs im Verkehr mit dem rohen 
Stoffe der Papierfabriken. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Ergebniß der zweiten evangelisch-theologischen Kirchendienst-Prüfung. 
in den Monaten Weril Mai und Juni 1831. 
Dienst-Erledigungen 
  
  
—.—— 
J. Unmittelbare Koͤnigliche Dekrete. 
4) Koͤnigliche Verordnung, 
betreffend die Aufhebung des Zwangs im Verkehr mit dem rohen Stoffe der Papierfabriken. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Erwägung der von Unsern getreuen Ständen unter dem 3. April 1830 vor- 
getragenen Bitte, , 
„die erforderlichen Einleitungen zu Freigebung des Verbehrs mit Hader- 
lumpen zu treffen,“ 
in Erwägung der Vorschrift des Art. 7 der allgemeinen Gewerbe -Ordnung vom 
22. April 1828, daß kein Gewerbe im Aukauf seiner rohen Stoffe beschraͤukt 
seyn soll,
	        
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