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5) Die Polizeibehbrden des Königreichs und deren Officianten, besonders aber die-
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jenigen an der Grenze gegen das K. Bayern'sche Gebier haben sich befondere
Aufmerksamkeit auf dergleichen Personen, Thiere und Waaren (96-.1 u. 2) zur
Pflicht zu machen, und, so bald sie Kunde von ihrer Ankunft erhälken, sich die
von den betreffenden K. Bayern'schen Behörden beglaubigten Urkunden vorlegen
zu lassen, auch, wenn dießfallsige Anstände gefunden werden sollten, die Weiter-
reise, beziehungsweise den Weitertransport, nicht zu gestatten, vielmehr in sofern
die Bayern'sche Grenze so nahe seyn sollte, um sie ohne Berührung underer in-
ländischer Orte wieder gewinnen zu können, die Angekommenen unwerweilt unter
Venachrichtigung der nächsten K. Bayern'schen Polizei-Behörde über diese Grenze
zurückzuweisen, außerdem aber sie bis zu höherer Entscheidung in streng abge-
sonderte Verwährung zu bringen.
Die K. Hallämter, besonders diejenigen zu Biberach, Ulm, Stuttgart und
Mergentheim haben darüber zu wachen, daß die bei ihnen ankommenden
Waaren obiger Art nur, wenn die angeführten Voraussetzungen im Reinen sind,
ausgepackt, umgeladen und weiter gebracht werden. Finden sie die vorgeschriebe-
nen Urkunden und deren Beglaubigungen nicht im Reinen, so haben sie die be-
treffenden Waaren bis auf Weiteres in besonderen Lokalen, unter Abhaltung
jeder Berührung, genau zu verwahren und sogleich dem Bezirksamt Anzeige
davon zu machen, damit dieses Verhaltungs-Besehle wegen Behandlung, je nach
den Umständen wegen Vernichtung der Waaren von dem K. Medicinal-Colle-
gium einzuholen vermöge.
Da es möglich ist, daß giftfangende Waaren aus den obgenannten, von der
Seuche heimgesuchten Ländern in dem Zeitpunkte, in welchem die K. Bayern-
sche Regierung ihre Anordnungen traf, bereits unterwegs waren, mithin, ohne
von den Lebteren mehr erreicht worden zu seyn, bei den K. Hallémtern oder bei
Personen des Handels= und Gewerbsstands neuerlich angekommen seyn könnten;
so ist für den Fall, daß diese Waaren noch in verpacktem Zustande ssch befinden
sollren, ohne daß ihre Reinigung erweislich Statt gefunden härte, bei Eröffnung
derselben mit aller Vorsicht zu Werk zu gehen, namentlich diese Eröffnung an
einem abgesonderten lustigen Orte mit Werkzeugen, welche den damit beschäftig-