Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nro. 31. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
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Montag, den 18. Juli 1831. 
—— 
  
— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Orbens-Verlelhung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Versetzung des K. fürstlich Thurn und Taris'schen Amts-Gerichts- 
Aktuars Buzorink in Scheer zu dem Amts-Gerichte Obermarchthal. — Bekanntmachung, betreffend die 
Regulirung der Kost= und Heißzungs-Preise für die Gefangenen bei den Bezirksämtern auf die erste Hälfte 
des Etats-Jahres 181.. — Verfügung, die Verpflichtung der in den Waisenhäusern gebildeten Schul- 
amts-Zöglinge zum Kosten-Ersatz bei dem Austritt aus dem Schullehrerstande betrefsend. — Bekanntma-= 
chung, betreffend die Kost= und Einheit-Gelder bei Gefangenen-Transporten in der ersten Hälfte des Ver- 
waltungs-Jahrs 187#. — Betreffend den Besuch der Landes= Universität. — Privilegium gegen den 
Nachdruck von Schachts Vorschule der Geographie, mit Berücksschtigung der Geschichte. — Die Vertheilung 
der Preise für katholische Schullehrer betresfend. — Ausnahme zweier ausubenden Aerzte. — Weitere 
Aufnahme zweier ausübenden Aerzte. — Verfügung-, betreffend die Abstellung der von den Pfarrämtern 
in verschiedenen Sportelfällen bisher erstatteten Quartalberichte. 
Dienst-Erledigungen. 
— 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestär haben nach höchstem Dekrer vom 5. d. M. am 
den Ordens-Vice-Kanzler- dem. Großherzoglich, Badewschem Obersten, v. Frepdorf 
das Commenthur-Kreuz des Kron-Ordens zu verleihen geruht. 
B) Dienst-Nachrichtem. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 5. d. M den beil der Militär= 
Sträflings-Anstalt als Oberaufseher angestellten, bisher pensionirt gewesenen Lieutenant. 
auch zum wirklichen Oberlieutenant, und.
	        
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