Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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5) Rulaer Pfeifenkoͤpfe, gut beschlagene. 
Gifer 441 b, 5.) 
jährlich fünfzig Centner. 
6) Puppenkbpfe, Gesichter von Papier. 
(Ziffer 359 b.) 
jaͤhrlch.. futnjig Cengner. 
III. 
Einem herabgeseßten Eingangs-Zolle und zwar vorerst um 50%, sage fünzig 
Procent der allgemeinen Tarifs-Abgabe sollen unterliegen: 
1) Wolle, Schaaf-, Schur= und Weißgerber-Wolle, rohe, unge- 
kämmte und gekämmte, ge färbte, Flocken, Garne, Tücher, ganze 
und halbe, Azors, Moltons, Biber, gestrickte Waaren. 
(Ziffer 489a, 1, 2b,c, d, 168c, 1, 20, 456.) 
im ersten Jahre im Ganzen zusammen . sechshundert Centner, 
im zweiten Jahhrer TaUusend Centner, 
im dritten Jahre Eintausend fünfhundert Centner. 
2) Baumwolle, kartärschte, gesponnene, nämlich Garne, rohe, unge- 
bleichte, gebleichte, gezwirnte, ungefärbte und gefärbte Tücher 
und Waaren, rohe und weise, brochirte, festonirte, auch mit Lei- 
nen und Wolle vermengte, gestrickte. 
(Ziffer 38 lit. b, c, d, 1, 2, 5, Ziffer 168 a, 1, 2, 3, 4.) 
im ersten Jahre im Ganzen zusammen eine Quantität von vierhundert Ctr. 
im zweiten Jahhrererr äeeenhundert Crr. 
im dritten Jahre . tausend Ctr. 
5) Leinwand, ungebleichte, Drillich, Jwillich, Gradl, Canevas und 
alles rohe Leinenzeug im ungebleichten Zustande, gebleichte, 
Waaren, alle, mit Seiden, Baumwolle und Schaafwolle 2c. nicht 
gemengt, ferner Tischzeuge, Damast, Gingang, Köllisch, dann ge- 
färbte Leinwand, gefärbter Canevas und Zwillich, so wie rohe 
und geköpperte Hosenzeuge, Fadenbattist. 
(Ziffer 256 % b, c, d)
	        
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