Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nro. 38. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
—.— 
  
  
Samstag, den 10. September 1851. 
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— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Nachträgliche Bekanntmachung, betreffend die im Jahr 18½, aus- 
getheilten Preise für die Anzeige natürlich pockenkranker Kühe. — Privilegium gegen den Nachdruck von 
Hofer's „kurzer Anleitung Zum schriftlichen Gedanken-Vortrage für Elementar-Schulen.“ — Privilegium 
gegen den Nachdruck von „Müllers Handbuch bei seelsorglichen Funktionen.“ — Bekanntmachung, betref- 
fend die Ertheilung eines Erfindungs- Patents. — Milke Stistung des verstorbenen Stadtraths und Apo- 
thekers Kittel, von Rentlingen. — Veränderungen bei den Schullehrer-Conferenz-Direktoren betreffend. 
— Verfügung, betresfend die Befreiung der Königlich Preussischen und Großherzoglich Hessischen •—. 
thanen von Entrichtung der Markt- Meise.“ 
# #tO Erlediaw--S### ## — 
—— —— .. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 17. v. M. 
den Förster des Reviers Adelberg, Oberförster Vischer, auf sein Ansuchen Alters 
halber in den Pensionsstand geseßt, 
vermöge höchster Entschließung vom 27. v. M. die erledigte Pfarrei Rohracker, 
Dekanats Cannstadt, dem Pfarrer Camerer in Votenheim, Dekanats Brackenheim, 
gnädigst verliehen, auch 
den Oberförster v. Hayn zu Reuenstadt auf sein Ansuchen wegen anhaltender 
Krankheit, vorbehältlich der Wiederanstellung für den Fall seiner Erhohlung, in den 
Pensionsstand gesetzt, und
	        
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