Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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durch hoͤchste Entschließung vom 29. v. M. die erledigte Huͤtten-Verwaltung Koͤ- 
migsbronn dem Huͤtten-Verwalter Weberling von Abtsgmuͤnd gnaͤdigst uͤbertragen. 
Sodann haben Hoͤchstdieselben unter dem 29. v. M. den Oberstlieutenant und 
Bataillons-Commandanten im zweiten Infanterie-Regiment, v. Könneriß, seinem 
Ansuchen gemäß wegen Kränklichkeit in den Ruhestand verseht, und demselben zu Be- 
zeugung Allerhöchst hrer Zufriedenheit mit seinen geleisteten Diensten den Titel alo 
Oberst ertheilt; auch folgende Beförderungen und Versehungen verfügt: 
Zu Majors und Bataillons-Commandanten sind befördert: 
die Hauptleute erster Elasse: 
v. König des zweiten Infanterie-Regiments im ersten, und 
v. Brand des achten Infanterie-Regiments im zweiten Infanterie-Regiment, 
wogegen der Major und Bataillons-Commandant v. Arand in gleicher Eigenschaft 
vom ersten zum zweiten Regiment verseht wird. 
Den dem Major v. Brand dem Dienstalter nach vorangehenden Hauptleuten ist 
dasselbe vorbehalten. 6 
Zu Hauptleuten erster Classe rücken vor, die Hauptleute zweiter Classe: 
v. Neumeyer im achten, und 
—en Infanterie-Regiment. 
Zu Hauptleuten zweiter Elasse sind befördert, die Oberlieutenants: 
v. Bagnato des vierten Infanterie-Regiments bei dem zweiten Regiment, 
v. Weber, bisher Adjutant der ersten Infanterie-Brigade, bei dem siebenten 
Regiment. 
Zum Adjutanten bei der ersten Infanterie-Brigade ist der Oberlieutenant v. Kel- 
lenbach des zweiten Infanterie-Regiments ernannt. 
Zu Oberlieutenants sind befördert, die Unterlieutenants: 
Raht des ersten Infanterie-Regiments bei dem fünften Infanterie-Regiment, 
Demmler des General-Quartiermeisterstabs, 
v. Malchus des dritten Infanterie-Regiments bei dem zweiten Regiment. 
Eingetheilt werden, die aggregirten Unterlieutenants: 
Herrmann v. Hügel des fünften Regiments bei dem ersten Regiment, 
v. Besserer des siebenten Regiments bei dem dritten Regiment, 
Werthes des achten Regiments bei den Garnisons-Compagnien.
	        
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