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III. im Jart-Kreis:
21) an den Pfarrer Krüger zu Gaggstadt, Oberamts Gerabronn;
IV. im Donau-Kreis:
22) an den gräflich Fugger'schen Förster Bartholomäus Regenbogen zu Roth,
Oberamts Wiblingen.
Die K. Oberämter haben dafür zu sorgen, daß dieser Preis-Austheilungen, so
wie der unter dem 5. d. M. bekannt gemachten bedingten Erneuerung der Preis-Aus-
setzung in den Intelligenz-Blättern ihrer Bezirke angemessene Erwähnung geschehe.
Stuttgart den 26. August 1851.
"“ Fär den Departements-Chef:
Walther.
b) Privilegium gegen den Nachdruck von Hofer's „kurzer Anleitung zum schristlichen Gedanken-
Vortrage für Elementarschulen.“
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 26. d. M.
dem Buchdruckerei-Inhaber D. Rapp in Rottweil ein Privilegium gegen den Nach-
druck des in seinem Verlage erscheinenden Werkes: „Kurze Anleitung zum schriftlichen
Gedanken-Vortrage für Elementar-Schulen rc. von B. M. Hofer, Oberlehrer am
K. katholischen Schullehrer-Seminar in Gmünd,“ auf die Dauer von sechs Jahren gnd-
digst zu ertheilen geruht; was unter Hinweisung auf die Königliche Verordnung vom
25. Februar 1815, in Betreff der Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck, hiemit öf-
fentlich bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 50. August 1831.
s gust Füx den Departements-Chef:
Walther.
J%) Privilegium gegen den Nachdruck von „Müllers Handbuch bei seelsorglichen Funktionen.“
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 1. d. M.
der Wolff'schen Buchhandlung zu Augsburg ein Privilegium gegen den Nachdruck
der in ihrem Verlag erscheinenden Schrist:
„Handbuch bei seelsorglichen Funktionen für katholische Seelsorger von D.
J. N. Müller, Erzbischöflichem Dom-Präbendar in Freiburg, 2 Theile.“