Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Durch die Versetzung des Ober-Justizraths Otto ist eine Rathsstelle bei dem 
Cioil-Senate des K. Gerichtshofs in Ulm erledigt worden. Die Bewerber um dieselbe 
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
2) Die Bewerber um das durch Beförderung erledigte Gerichts-Aktuariat Lud- 
wigsburg haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen vor- 
schriftmäßig zu melden. 
5) Durch die Pensionirung des Geheimen-Canzlisten, Secretärs Sutor, ist die 
mit einem Gehalte von 600 fl. verbundene etatsmäßige Stelle eines Canzlei-Assistenten 
bei dem K. Staats-Archiv erledigt. Die Bewerber um dieselbe haben sich im Laufe 
des gegenwärtigen Monats bei der K. Archiv-Direktion zu melden. 
4) Bei der K. Regierung des Schwarzwald-Kreises ist eine etatsmäßige Kanzlei- 
Assistenten-Stelle mit einem Gehalte von jährlichen 600 fl. in Erledigung gekommen- 
Die Bewerber um diese Stelle haben sich binnen vier Wochen bei der gedachten Kreis- 
Regierung vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Präzeptorat Güglingen, welches neben freier 
Wohnung, ein jährliches frres Einkommen von 500 fl. in Geld, und ungefähr 20 fl. 
an Schulgeldern gewährt, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe 
vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungs-Elasse stehende Forst-Revier 
Adelberg haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer in Ellwangen zu melden. 
7) Die Bewerber um das erledigte Forstamt Reuenstadt (zweiter Besoldungs- 
Elasse) haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzbammer in Ludwigsburg zu melden. 
8) Die Bewerber um das erledigte Cameral-Amt Schönthal, womit der Ge- 
halt zweiter Classe von 1500 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei 
der Finanzkammer des Jarrkreises vorschriftmäßig zu melden. 
9) Die Bewerber um die erledigte Hütten-Verwaltung Abtsgmünd, womit ein 
Gehalt von 1100 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Verg- 
rath vorschriftmäßig zu melden. 
Am 5. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Juni d. J. ausgegeben worden. 
–“ 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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