Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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b) Katholische Fakultät. 
Encpblopädie und Methodologie des theologischen Studiums trägt Privat- 
docent Mack dreimal in der Woche vor. 
D. Herbst trägt historisch-kritische Einleitung in die Bücher des A. T. drei- 
mal in der Woche vorz eben so oft erklärt derselbe die Psalmen, und zweimal (kur- 
sorisch) die Sprüchwörter Salomos. Ebenderselbe lehrt die Anfangsgründe der 
arabischen oder syrischen Sprache in zwei wöchentlichen Stunden. 
D. Möhler wird siebenmal wöchentlich über den ersten Theil der Kirchenge- 
schichte und dreimal über Patrologie lesen. 
Den ersten Theil der Dogmatik in Verbindung mit Dogmengeschichte wird 
D. v. Drey wöchentlich sechsmal vortragenz ein Eramingtoxium über denselben 
Gegenstand hält eben derselbe. 
Katechetik wird D. Hirscher in wöchentlichen 5—5 Stunden vortragen. 
Den ersten Theil der christlichen Moxal trägt Privatdocent Mack fünfmal wö- 
chentlich vor. 
Kathollsches Kirchenrecht, s. Rechtswissenschaft. 
Die exegetischen Vorlesungen über die Bücher des N. T. werden später 
angekündet werden. 
G. Rechtswissenschaft. 
Encyklop4die und Methodologle der Rechtswissenschaft trägt wöchent- 
lich in 4 Stunden Prof. D. Reyscher nach Falks Lehrbuch 3. Aufl 1830 vor. 
Institutionen des Römischen Rechts liest Prof. D. Lang nach seinem 
Lehrbuche des Justinianischen Römischen Rechts (Mainz 1829) sechwel woͤchentlich 
von 4—5 Uhr oder in einer andern passenden Stunde. 
Die zweire Hälfte der Pandecten nach s, um 9 und8 11 Uhr 
(dommerstag. um 9 Uhr) Prof. D. v. Schrader. , 
PandectemimitAusnahmedesErbrechtsnach Thika (7 15) in 
16 Stunden wöchentlich um 9, 11 und 3 Uhr Prof. D. X= G. Wächeer 
Zu Vorlesungen über das Roͤmische Ebrech in 4—5 Stunden woͤchentlich erie 
ten ssch Prof. D. Lang. 
Roͤmische Rechtsgeschichte wird in jwochentüchen 5 iunden lw Wayer « 
vortragen
	        
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