Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Die Theorie der summarischen Prozesse mit Einschluß des gemeinen Deutschen 
und des Württembergischen Concursrechtes und Concursprozesses und des ehege- 
richtlichen Prozesses unter Zuziehung von Martins Eivil-Prozeß-Lehrbuch wö- 
chentlich in 5 Srunden um 3 Uhr oder zu einer andern gelegenen Stunde Prof. D. 
Scheurlen. " 
Die Theorie des gemeinen Deutschen und Württembergischen Crimi- 
nal-Prozesses nach Martins Lehrbuch (dritte Aufl.), und mit Brrücksichtigung des 
Entwurfes einer Straf-Prozeß-Ordnung für Württemberg wöchentlich fünfmal um 
5 Uhr Prof. D. Scheurlen. 
Derselbe ist auch bereit, auf Verlangen ein Civil= und Criminal= Prac- 
tikum wöchentlich in 4 Stunden um 10 Uhr, unter Benübung der von ihm herausge- 
gebenen Sammlung von Aufgäben für die Anleitung zur jurist. Praxis (Tüb. 1829) 
zu halten. 
Zu Examinatorien und Repetitorien überidas Rdmische Recht erbie- 
tet sich D. Huck. 
Naturrecht, s. oben Philosophische Wissenschaften. 
H. Heilkunde. 
Privatdocent D. Weber ist die Encyklopädie-und Methodologie der Me- 
dicin vorzutragen erbtig. 
Prof. W. Rapp trägt die Anatomie des Menschen vor in der Stunde von 
2—5 Uhr. 
Prof. Baur Östeologie in der Stunde von 9—10 Uhr. 
Derselbe giebt Unterricht im Präpariren. 
Derselbe erbietet sich populäre Anatomie zu lesen. 
Mof. F. G. v. Gmelin liest specielle Therapie von 8—9 Uhr. 
Prof. v. Gärtner liest über Chirurgie und Geburrshölfe; auch erbietet 
er sich zu Vorlesungen über foren sische Chirurgie und Geburtshülfe, so wie 
über chirurgische Heilmittellehre. 
Poof. D. Riecke hält den Eursus chirur gischer Operationen in der Stunde 
von 1—2 Uhr.
	        
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