Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Maschinenlehre wird Prof. D. Poppe in 4 Stunden wöchentlich von 10—11 
Uhr vortragen. 
Allgemeine Technologie erbietet sich derselbe in 5 wöchentlichen Stunden 
zu lehren. 
Polizeiwissenschaft wird Prof. D. Mohl von 5—6 Uhr in 5 Stunden 
wöchentlich vortragen. 
National-Oekonomie wird Prof. D. Fulda 5 Stunden wöchentlich von 
11—12 Uhr lehren. , sz 
Kameralrecht, s. Rechtswissenschaft. 
K. Uebungen in Kuͤnsten. 
Stallmeister v. Hermann giebt Unterricht im Reiten. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Frangais. 
Musik-Direbtor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik-Uebungen 
und giebt Privat-Unterricht in der Mufik. 
Zeichenlehrer Dôörr und Helwig leiten die Uebungen im geichnungs-Institute 
Donnerstags von 9—12 Uhr und Sonntags von 104—12 Uhr. 
Fechtmeister Kastropp führt die Aussicht über die öffentlichen Fechtübungen und 
giebt Privat-Unterricht im Fechten. 
Institute. 
Das Lesezimmet der Bibliothek ist (Sonn-, Feier- und Fetien-Tage ausge- 
nommen) alle Tage von 1—4 Uhr Nachmittags offen. Die Studirenden erhalten, 
gegen Caution von einem Professor oder Fakultätslehrer, vier Werke auf einmal nach 
Hause auf vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen müssen, 
und, wenn kein Anderer solche verlangt, sie wieder entlehnen können. 
Der botanische Garten ist im Winterhalbjahre täglich (mit Ausnahme der 
Sonn= und Feiertage) von Morgens 8 Uhr bis Abends 5 Uhr geöffnet; 
das Naturalien-Cabinet im Winterhalbjahre jeden Donnerstag (ausgenom- 
men, wenn auf den Donnerstag ein Fest= oder Feiertag fällt) Nachmittags von 2—5 
Uhr;
	        
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