Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

461 
  
  
Nro. 42. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
n Momtag.) —— 1831. — 
  
  
Koͤnigl. Dekrete. Koͤnigl. Verordnung, betreffend die Niedersetzung einer Central-Commission zur Fuͤrsorge 
gegen die affatische Cholera. — Ordens-Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. 
Perfögungen der Departemento. Bekanntmachung, betreffend das dem Markeflecken Mezingen er- 
" eilte Prädikat „Stadt= Gemeinde.“ — Verleihung einer Stiftsdamen-Stelle an dem adellchen Fräulein= 
stift Oberstenfeld. — Bekanntmachung der zu akademischen Studien ermächtigten Junglinge. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Niedersetzung einer Central-Commission zur Fütsorge gegen die asiatische Cholera. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um für den möglichen Fall, daß, ungeachtet der zu Abwendung der afßatischen 
Cholera getroffenen Vorsichts-Maßregeln, diese Krankheit in dem Königreiche zum 
Ausbruch kommen sollte, die sämtlichen Vorkehrungen, welche zu geordneter Handha- 
bung der medicinal-polizeilichen Maßregeln, zu Berathung der Kranken mit ärztlicher 
Hülfe, und, wo es Noth thut, zur Unterstögung derselben mit Pflege und Nahrung,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.