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möchten, und wie die dazu erforderlichen Mittel beizuschaffen wären, hat die Commission
Lorzugsweise in Berathung zu nehmen, und das Geeignete hienach einzuleiten.
S. 14.
Es ist ihre Aufgabe, mit der Lage der bedürftigeren Einwohner-Elassen,
mit der Zahl, dem Alter und den Verhältnissen der einzelnen Glieder der ärmeren Fa-
milien sich näher bekannt zu machen, und über die Art und Weise, wie ihnen im ein-
tretenden Falle am zweckmäßigsten eine Unterstützung zu Theil werden dürfte, sich zu
berathen, zu dem Ende aber mit der Orts-Leitung des Wohlthätigkeits-Ver-
eins sich in das engste Einvernehmen zu seßen.
C. 15.
Sie ermißt nach der Zahl und der Lage der unbemittelten Orts-Einwohner, so
wie nach den hiefür zur Verfügung stehenden Mitteln, welche Vorräthe an kräf-
tigeren Nahrungemitteln, wie Wein, Fleisch, Reis, Gerste, Mehl und dergl.
zur Austheilung an diejenigen, deren allzu kümmerliche Lebensart sie für die Krankheit
empfänglicher machen, und ihre Genesung erschweren könnte, ferner was etwa an wär-
meren Kleidungsstücken, Leibweißzeug, Bettzeug und Brennholz für
den gleichen Zweck anzuschaffen seyn mochte, und sorgt für deren Bereithaltung.
K. 16.
Ueber die Häuser, in welchen allzu viele Menschen in enge Räume
zusammen gedrängt wohnen, verschafft sie sich nähere Kunde; sie sinnt auf die
Mittel und Wege, wie dem Uebelstand abzuhelfen wäre, sucht die Lokale auf, in wel-
chen etwa ein Theil der Bewohner so lange unterzubringen seyn möchte, bis die Gefahr
vorüber seyn würde, und trifft die Einleitung, daß sie für diesen Zweck benützt werden.
C. 17.
Sie beschäftigt sich mit der Frage, ob nicht für größere Versammlungen,
wie bei Wochen= und Jahr-Märkten, andere tauglichere Plätze auszuwählen seyn
möchten, und macht hierüber dem Gemeinderath, beziehungsweise der Oberamts-
Commission ihre Vorschläge.
G. 18.
Die etwa noͤthige Ausmittlung eines neuen Begraͤbnißplatzes ausserhalb
des Orts, die Erwerbung und Zurichtung desselben hat sie sich vorzuͤglich angelegen
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