Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Art. 10. 
Dieser Vertrag soll unverzüglich zur allerhöchsten und höchsten Ratifikation vor- 
gelegt und sogleich nach Auswechslung der Ratifikations-Urkunden zur Vollziehung 
gebracht werden. 
Zur Urkunde dessen ist dieser Vertrag von den allerseitigen Bevollmächtigten un- 
terzeichnet und besiegelt worden. 
So geschehen, München den 15. Junius 1851. 
(L. 8.) Franz v. Miller. (L. 8.) Joseph Anton v. Belli de Pino. 
(L. §.) D. Ludwig v. Wirschinger. (L. §.) Franz Kaver Graf Fischler v. Treuberg. 
(L. 8.) Johann Friedrich Eusebius Losß. 
  
"B) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge hböchsten Dekrets vom 51. v. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Major v. Kausler im Genera isterstab 
die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das von des Großherzogs von Baden K. 
Hoheit ihm verliehene Ritterkreuz des Zähringer L0wen-Ordens anzunehmen und zu tragen. 
C) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 26. v. M. die 
katholische Pfarrei Hornfischbach, Ober= und Dekanatamts Biberach, dem Pfarrer 
Hauber zu Margarethenhausen gnädigst übertragen. 
Den 19. v. M. wurde der katholische Pfarr-Verweser Johann Evangelist Saier 
zu Altdorf als Pfarrer in Seebronn, Oberamts und Land-Dekanats Rottenburg, bestätigt. 
I. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern, 
1. Des Ministerium des Innern. 
e) Verfügung, betreffend die zeitliche Abänderung eines Theils der revidirten Medikamenten-Tare. 
Durch die neuerlich eingetretene Veränderung in den Ankaufs-Preisen einiger 
Arzneimittel ist es nöthig geworden, die Taxe der in der Beilage aufgeführten Medi- 
kamente in der beigefügten Art zeitlich abzuändern. 
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