Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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das erledigte Cameralamt Oberndorf dem bisherigen Cameralamts-Verweser Hai- 
ler daselbst, und 
das erledigte Forstamt Sulz, zweiter Classe, dem Revier-Förster v. Fromm in 
Wildbad, Forsts Neuenbürg, gnädigst übertragen, auch 
den bisherigen fürstlich Dietrichstein'schen Rentamts-Verweser zu Neu-Ravensburg 
und Stiftungs-Oekonomie-Verwalter zu Ravensburg, Brodmann, zum Redvisor bei 
der Finanz-Kammer in Reutlingen gnädigst ernannt. 
Ferner haben Seine Königliche Majestht vermöge höchsten Dekrets vom 
27. v. M. den Ober-Tribunalrath D. Wächter von dem ihm anvertraut gewesenen 
Posten eines Dirigenten an dem K. Gerichtshofe in Ellwangen abzurufen und demselben 
die Funktionen eines vortragenden Raths bei dem K. Justiz-Ministerium zu übertra- 
gen geruht. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Justiz= Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, das Erb-Statut des verstorbenen Grasen Georg Friedrich zu Waldek und Pyrmont 
betreffend. 
Das Seiner Königlichen Majestät von dem verstorbenen Grasen Georg 
Friedrich zu Waldek und Pyrmont zur Genehmigung und Eröffnung nach seinem Ab- 
leben vorgelegte Erb-Statut vom 18. November 1821, samt einem Nachtrage vom 
13. Juni 1826 wird hiemit, in Folge des §. 10 der K. Deklaration der staatsrechtli 
chen Verhältnisse des gräflichen Hauses Waldek vom 25. August 1819, nach nunmeht 
erfolgter Anerkennung desselben von Seite sämtlicher Agnaten, unter Vorbehalt der 
Rechte jedes Dritten und insbesondere unter Verwahrung aller Gerechtsame des K. 
Lehenhofs, mittels nachstehenden Auszugs aus den gedachten Urkunden, zur allgemet 
nen Kenntniß und Nachachtung gebracht. 
Stuttgart den 25. Januar 1851. 
Auf Befehl des Königs: 
Maueler.
	        
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