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das erledigte Cameralamt Oberndorf dem bisherigen Cameralamts-Verweser Hai-
ler daselbst, und
das erledigte Forstamt Sulz, zweiter Classe, dem Revier-Förster v. Fromm in
Wildbad, Forsts Neuenbürg, gnädigst übertragen, auch
den bisherigen fürstlich Dietrichstein'schen Rentamts-Verweser zu Neu-Ravensburg
und Stiftungs-Oekonomie-Verwalter zu Ravensburg, Brodmann, zum Redvisor bei
der Finanz-Kammer in Reutlingen gnädigst ernannt.
Ferner haben Seine Königliche Majestht vermöge höchsten Dekrets vom
27. v. M. den Ober-Tribunalrath D. Wächter von dem ihm anvertraut gewesenen
Posten eines Dirigenten an dem K. Gerichtshofe in Ellwangen abzurufen und demselben
die Funktionen eines vortragenden Raths bei dem K. Justiz-Ministerium zu übertra-
gen geruht.
II. Verfügungen der Departemente.
Des Justiz= Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, das Erb-Statut des verstorbenen Grasen Georg Friedrich zu Waldek und Pyrmont
betreffend.
Das Seiner Königlichen Majestät von dem verstorbenen Grasen Georg
Friedrich zu Waldek und Pyrmont zur Genehmigung und Eröffnung nach seinem Ab-
leben vorgelegte Erb-Statut vom 18. November 1821, samt einem Nachtrage vom
13. Juni 1826 wird hiemit, in Folge des §. 10 der K. Deklaration der staatsrechtli
chen Verhältnisse des gräflichen Hauses Waldek vom 25. August 1819, nach nunmeht
erfolgter Anerkennung desselben von Seite sämtlicher Agnaten, unter Vorbehalt der
Rechte jedes Dritten und insbesondere unter Verwahrung aller Gerechtsame des K.
Lehenhofs, mittels nachstehenden Auszugs aus den gedachten Urkunden, zur allgemet
nen Kenntniß und Nachachtung gebracht.
Stuttgart den 25. Januar 1851.
Auf Befehl des Königs:
Maueler.