Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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gerichtlichen Faͤllen, uͤber die literarischen Beschaͤftigungen und Fortschritte des- 
selben und uͤber die hieraus sich ergebende Wahrscheinlichkeit, daß er die noͤthigen 
Kenntnisse zur innerlichen Behandlung chirurgischer Kranken besitze, sondern 
auch daruͤber zu verbreiten, ob er sich in rechtlicher und sittlicher Beziehung 
jederzeit so benommen habe, daß ihm ein erweiterter Wirkungskreis mit Ruhe 
anvertraut werden koͤnnte. 
3) Mit dieser oberamtsärztlichen Aeußerung hat das Oberamt die Vittschrift so- 
fort an die ihm vorgesehte Kreis-Regierung einzusenden, und in dem Veglei- 
tungs-Berichte sich selbst auch über den technischen und sittlichen Werth des 
Candidaten, über den Ruf, in welchem derselbe steht 2c., auszusprechen. 
4) Von der Kreis= Regierung ist der Kreis-Medicinal-Rath um sein Gut- 
achten zu vernehmen, das derselbe mit Röäcksschtnahme auf die bei der 
Medicinal-Wisitation oder bei sonstigen gewöhnlichen und außergewöhnlichen 
Anlässen erlangte Kenntniß des Mannes bestimmt und motivirt abzugeben hat. 
5) So vorbereitet und mit den etwa für nöthig angesehenen weiteren Vemerkun- 
gen hat die Kreis-Regierung das Gesuch dem Medicinal-Collegium mirzuthei- 
len, damit Lebßteres, und zwar, wenn es sich von einem früher von der medi- 
cinischen Faculrät in Tübingen geprüften Wundarzte handelr, nach vorheriger 
Rücksprache mit dieser, unter Zugrundlegung des früheren Prüfungs-Resul- 
tats, über die gebetene Versehung in die erste Abtheilung erkenne. 
Stuttgart den 27. December 1330. 
Für den Mirisier: 
Mohl. 
b) Die Perleihung einer filbernen Verdienst-Medaille betreffend. 
Seine Königliche Majestát haben durch höchste Entschließung vom 22. d. M. 
dem Stadtrath Johann Philipp Aichmann zu Rürtingen in gnädigster Anerkennung 
seines durch zweimalige Rettung von Menschen aus Wassers-Gefahr und bei sieben 
verschiedenen Brandfällen bewiesenen rühmlichen und muthvollen Benehmens, die fil- 
berne Verdienst-Medaille zu verleihen geruht. 
Stuttgart den 23. December 1830. 
Für den Minister: 
Mohl.
	        
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