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II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Departements des Innern:
1. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme dreier ausübenden Aerzte.
Die Doktoren der Medicin Franz Joseph Bek vpu Wangen, Moriz Friedrich
Leipprand von Steinheim, Oberamts Marbach, und August Friedrich Weigel
von Oehringen, sind nach erstandener Pruͤfung zur Ausuͤbung der inneren Heilkunde,
und der Erstere ist nach weiter erstandener Pruͤfung auch zur Ausuͤbung der Geburts-
hälfe ermächtigt worden.
Stuttgart den 17. December 1881. Walther.
2. Des evangelischen Consistorium.
a) Termine zu Prüfung der Schul-Provisoren und Schulamts-Lehrlinge.
Zur Concurs-Präfung der evangelischen Schul-Provisoren auf Schuldienste haben
die Provisoren der Generalate Reutlingen und Ludwigsburg den 5. Jununr, die Provi-
soren der übrigen Generalate aber den 9. Jannar 1352 zu erscheinen. An dem leßten
Tage sind auch die Schulamts-Lehrlinge nebst denen der israelitischen Religion, die
ihre Lehrzeit vollendet haben, zur Prüfung auf Provisopate berufen. Smtliche Be-
werber um diese Prüfungen, welche nicht durch besondere Erlasse zurückgewiesen wor-
den sind, haben sich an den genannten Tagen Morgens vor 8 Uhr in der Kanzlei des
K. Consistoriums unfehlbar einzufinden. Die Dekane, werden hievon ihre Unterge-
benen in Kenntniß seben.
Stuttgart den 13. December 1831. Mohl.
b) Bekanntmachung wegen der Anmeldung zu der im nächsten Jahre vorzunehmenden Anstelluugs-
Pruͤfung evangelischer Theologen.
Indem unter Beziehung auf die Verfuͤgung vom 28. Maͤrz d. J. (Reg. Bl.
S. 176—178) diejenigen Candidaten der evangelischen Theologie, welche die Foenhelsh e
Prüfung in den Monaten April, Mai, Juni des nächsten Jahres bestehen wollen,