Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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2. Des evangelischen Consistorium. 
Termin zur Concurs-Prüfung der evangelischen Schul Provisoren und Schulamts-Lehrkinge. 
Zur Concurs-Prüfung der evangelischen Schul-Provisoren auf Schuldienste haben 
die Provisoren der Generalate Ulm, Hall und Ludwigsburg den 10. Januar, die Pro- 
visoren der übrigen Generalate aber den 15. Januar 1831 zu erscheinen. An dem let- 
ten Tage sind auch die Schulamts--Lehrlinge, die ihre Lehrzeit erstanden haben, zur 
Prüfung auf Provisorate berufen. Sämtliche Bewerber um diese Prüfungen, wenn 
sie nicht durch besondere Erlasse zurückgewiesen worden sind, haben sich an den ge- 
nannten Tagen Morgens vor acht Uhr in der Kanzlei des K. Consistoriums unfehlbar 
einzufinden. Die Dekane werden hievon ihre Untergebene in Kenmtniß setzen. 
S.tuttgart den 22. December 1850. - 
Fuͤr deu Vorstand: 
Flatt. 
5. Des katholischen Kirchenraths. 
Kirchen-Dienst-prüfung der katholischen Geistlichen. 
Im Jahre 1831 werden zwei Dienst-Prüfungen der katholischen Geistlichen für 
Kirchenstellen Statt finden, wozu Diejenigen zugelassen werden, welche im Jahre 1328 
oder früher die Priesterweihe erhielten. 
Die Candidaten haben sich bis zum 22. Januar bei dem Kirchenrather schriftlich zu 
melden, und zugleich über den etwaigen Vesitz eines Fr- oder Beist itz- Rechts den 
oberamtlich beurkundeten Ausweis vorzulegen. 
Wer es vorzieht, nicht bei der ersten Prüfung zu wute der hat solches in 
seiner Meldung anzugeben. 
Diejenigen, welche hierauf nicht fuͤr die zweite prüfung willfährig esieden oder 
sonst zurückgewiesen werden, müssen, ohne Rückst cht auf die in ihrer Meldung ausge- 
dräckten Wünsche, am Montag den 21. Februar, Nachmittags vier Uhr in der Kanz- 
lei des Kirchenraths dahier erscheinen. 
Uebrigens bezieht man sich auf die im Regierungs-Vlatt vom Jahr 1818, S. 111 
auch in den Eirkular-Erlassen vom 1. Juli 1820 und 6. August 1822 bekannt gemach- 
ten Vorschriften. 
Sturtgart den 23. December 1830. Camerer.
	        
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