Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Was nun dieser Bevollmaͤchtigte und dessen After-Anwaͤlte in der bezeichneten 
Rechtssache vor sämtlichen Gerichts-Stellen für (4% oder ete) Erben handeln 
ich ) in meinem 
. und 
WIir unsrem 
werden, oder bereits gehandelt haben, das versprecheln) 
umrer 
Zu Bekräftigung alles Vorstehenden habeln) () die gegenwärtige Vollmachts- 
Urkunde eigenhändig unterschrieben. 
Gegeben den (Ort, Tag und Jahr der Ausstellung der Vollmacht.) 
(Unterschrilt des Vollmachtgebers, und zwar, bei Litis- 
(ie Erben Ramen vollkommen zu genehmigen und unverbrüchlich zu halten. 
Consorten, sämtlicher Streitgenossen.) 
Zur Beglaubigung: 
Der Kanzlei-Vorstand des K. Ober-Tribunal: 
Pfizer. 
Beilage B. 
Formular 
einer General-Bollmacht. 
(Ich) Endes-Unterschriebenelr) (Name, Stand und Wohnort des Vollmachigebers). 
erkheile für (mich) und (meine) Erben andurch dem 
(Name, Stand und Wohnort des Bevollmächtigten) 
den Auftrag, in allen bei (dem) Eivil-Senat (des K. Gerichtshos für den Jaxt-Kreis) 
vorkommenden Angelegenheiten, welche (mein) Interesse berühren, (mich) zu vertreten. 
Namentlich ist er befugt, alle (mich) betreffenden Rechtsstreitigbeiten bis zu deren 
gänzlicher Erledigung zu verhandeln; er darf in solchen Eide antragen und diese An-
	        
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