Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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ermaͤchtige(n) den, vermoͤge () Vollmacht vom (Dalum der Haupt. Vollmaeht) 
zu M** Bevollmächtigten aufgestellten 
(Tame, Stand und Wohnort des Bevollmächligten). 
Vdie aus dem betreffenden Rechtsstreite für- 
noch insbesondere · loder eine zu bezeichnende Classel für- 
(#e, erlolgenden 
mich 
um Sm Jahlungen zu erheben und auf eine für (ane )verbindliche Wei, 
anen) beslimmten 
auch 
nicht auf die von: 
se dafür zu bescheinigen; mit dem Anfügen, daß jene Befugniß ( 
unserem 
Ineinem 
Zu Bekräftigung dieser Vollmacht habeln) (##) die gegenwärtige Urkunde eigen- 
händig unterschrieben. 
Gegeben ben. (Ort, Tag und Jahrder Ausstellung der Vollmacht.) 
(Unterschrilt des Vollmachtgebers.) 
Zur Beglaubigung: 
Der Kanzlei-Vorstond des K. Ober-Tribunals:: 
Pfizer. 
) gedachten Bevollmächtigten etwa aufgestellten After-Anwälte übergehen soll. 
Dienst-Erledigung. 
Durch Verseburg des Revier-Försters Schelling zu Ober-Kochen auf das Re- 
vier Schlierbach, Forsts Kirchheim, ist das Revier zweiter Classe zu Ober-Kochen, 
Forsts Heidenheim, erledigt worden. Die Bewerber um diese Stelle haben sich in- 
nerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer des Jart-Kreises zu melden.
	        
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