Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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gefährlichen Fauners lion die öffentliche Sicherheir verdient gemacht haben, ersterem 
die silberne Verdienst-Medaille zu ertheilen und letzterem eine angemessene Geld- Praͤ- 
mie z bewilligen gnädigst geruht, was hiemit — — wird. 
Etutthart den 4. Februar 1831. «--».s—---- Kapff 
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B) Des Kriegs: ve 
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Hpäöhfungs- kerwiin sdr vi 2 um die Aufnabme in die K. föt# 
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Diesenigen Insslinge, wesche, 4a In diesem Zahre un #ur Anfaahme, in die K. 
sfee-Bildungs-unsult zu Ludwigsburg bewerben wollen, haben 
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si in der Abjutah des Kriegs-Ministeriums persoͤnlich zu melden, und vierzehn 
Tage vor diesem Termin nachbemerkte Urkunden einmsenden"„ 
« ) den Taufsche in zur Nachweisung, daß ße das sechszehnte Lebensjahr zuruͤck- 
E— gelegt und das achtzehnte noch nicht angetreten haben, Rur iensnahmsweise 
vwerden Jünglinge von- upverkennbarer fruͤhgeitiger koͤryerlicher und worzuͤglich 
geistiger Entwickelung schon Vach zuruͤccge lesiom. öntehnten Jahre zur Prü#- 
fung zugelassen. o 1/1202 " % 
2) zeugoisse ihrer bisherigen, Ahrer, u Kenntpisse und iice Auf- 
führung- — 224 1 
5) Ein #rztliches Zeugniß, daß sie einen gestnden und fehlerfreien Körper- 
bau haben. 
4) Eine von den Eltern oder Vormnkilsderi aubʒselie in en ude, daß ihnen im 
Fall der Aufnahme aing; fähniche Zulegnikm#n. Wigstens Wöofl. gegeben werde. 
Die Präfung. selbst beginnt .»,«» 
' Dienstag. ben. s. Mhe 6 
und wird in den folgenden Tagen ferrgesttk. Bei derselben. werden hachgenannte An- 
sirdere an die Bewerber gewacht: — 4/717 
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*55/ 0ent 7) r .H. — 5)
	        
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