Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die erledigte evangelische Pfarrei Altburg, Dekanats Calw, zählt in dem 
Mutterort 451, und in den dazu gehörigen zehn Filialien, von denen zwei Kirche und 
Schule und drei eine Schule haben, 1445 Pfarr-Genossen. Der Parrer hat in jedem 
der Filialien Wurzbach und Röthenbach alle fünf Wochen am Sonntag eine Catechi- 
sation und jährlich eine Predigt zu halten. Das Dienst-Einkommen ist auf 814 fl. 
nach Sportel-Preisen berechnet. Die Bewerber haben sich innerhalb sechs Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die befähigten Bewerber um das erledigte Dekanat und Stadtpfarramt Welz- 
heim haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. Die Dibcese begreift 7 Pfarrorte mit 17,700 evangelischen Ein- 
wohnern; die Stadt Welzheim zählt 1500 und die ganze Parochie, zu welcher 82 zer- 
streute Weiler, Hôöfe und Häuser gehdren, über 3,500 Pfarr-Genossen. Der Dekan 
hat die Kirchen-Geschäfte so lange, bis ein Diakonat errichtet werden kann, mit 
einem Diakonats-Verweser zu theilen. Das Einkommen der Stelle ist auf 1301 fl. 
nach Sportel-Preisen berechnet. 
5) Die zu besetzende katholische Pfarrei Oberdorf, Oberamts und Dekanats 
Tettnang, begreift im Pfarrdorf samt drei Filialien 516 Pfarr-Genossen; das Ein- 
kommen von Güter-Ertrag, Zehent-Geldern, Grund-Gesällen, Capiral-Zinsen und Ge- 
bühren besteht in 620 fl. Die Bewerber haben sich bei dem katholischen Kirchenrath 
zu melden. 
4) Bei dem Steuer-Collegium ist die Stelle eines etatsmäßigen Kanzlei-Assisten- 
ten mit 600 fl. Gehalt erledigt. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier 
Wochen bei dem Direktorium des Steuer-Collegiums vorschriftmäßig zu melden.
	        
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