Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Bei der Pruͤfung haben zu erscheinen: 6 , 
1) Alle Schullehrer, welche in Folge der ersten Dienst-Prüfung bereits angestellt 
sind, und eine Beförderung nachsuchen wollen. 
2) Die Provisoren, welche zur ersten Anstellung befähigt zu werden wünschen. 
Diese müssen das ein und zwanzigste Jahr zurückgelegt, und drei volle Jahre 
als Prvoisoren Dienste geleister haben. 
Zu der Prüfung im Frühjahr haben sich auch diejerigen Schullehrer zu melden, 
welche die ganze Bildung der Schul-Incipienten durch den vierjährigen Lehr-Curs zu 
übernehmen wünschen. 
Die Eingaben müssen für die erste Prüfung bis zum 29. März, für die zweite 
aber bis zum 20. September dahier einkommen. Die Prüfungs-Candidaten, welche 
nicht hierauf durch besondere Erlasse zurückgewiesen werden, haben sich beziehungsweise 
am Montag den 25. April und den 17. Obtober 3 Uhr auf der Kanzlei des katholi- 
schen Kirchenraths einzusinden. 
Stuttgart den 5. Februar 1831. Camerer. 
5. Der Regierung des Jart-Kreifses. 
Bekanntmachung, die Stiftung des Kausmanus Fivrio in Gmünd betreffend. 
Der verstorbene Kaufmann Stephan Fiorio in Gmünd hat in seinem letzten 
Willen verordnet, daß an dem Tag seiner Beerdigung unter die Armen 200 fl. von 
seiner Verlassenschaft ausgetheilt werden sollen, und zum Zweck deren fernern Unter- 
stützung dem Hospital daselbst ein Capital von Eintausend Gulden legirt, welche men- 
schenfreundliche Handlung andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Ellwangen den 19. Januar 1831. Soden. 
4. Der Commission für die Erziehungshäuser. 
Bellimmung des Kostgelds in der Taubstummen= und Blinden-Austalt auf das Jahr vom 1. Mai 18⅛. 
nund Termin zu Einreichung der Aufnahme-Gesache. 
In Gemäßheit des neunten Artikels der Bekanntmachung vom 28. Januar 1823, 
die Einrichtung der Taubstummen= und Blinden-Anstalt zu Gmünd betreffend (Reg. 
Blatt Nr. 15, v. 1823), wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das jähr-
	        
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