Metadata : Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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serven  zu  lösen,  sprechen  vor  allem  prineipielle  Bedenken.
Abgesehen  davon,  dass  die  Bildung  von  Reserven  überhaupt
Ueberschüsse  voraussetzt,  die  nicht  in  allen  Staaten  wirklich
vorhanden  sind,  würde  die  Anerkennung  dieses  Principes  dahin
führen,  dass  auch  für  die  Steuereingänge  und  sonstige  Staatseinkünfte
  Reserven  gebildet  werden  müssten,  in  welchem  Falle
die  Einheitlichkeit  des  Staatshaushaltes  gestört  würde.

Eine  allgemeine  grundsätzliche  Lösung  dieser  Frage  würde
hingegen  die  Transportsteuer  gestatten.  Diese  bildet,  wie  früher
ausgeführt  wurde,  ihrem  ganzen  Wesen  nach,  indem  sie  an
den  Beförderungspreis  sich  anschliesst,  eigentlich  einen  Theil
des  Tarifes,  welchen  der  Staat  entweder  in  Wahrnehmung
eines  berechtigten  fiskalischen  Interesses  oder  aus  Verwaltungsrücksichten
  für  sich  in  Anspruch  nehmen  würde.

In  letzterem  Falle  wäre  die  Transportsteuer  als  eine  Verwaltungsgebühr
  anzusehen,  als  ein  Mittel  zur  Bedeckung  des
Ausfalles,  welchen  die  Eisenbahnen  der  Staatskasse  bereiten,
eine  Voraussetzung,  unter  welcher  selbst  Schäffle!)  die  Einführung
  der  Transportsteuer  billigt.

Dass  die  Finanzwissenschaft  früher  oder  später  diesen  Weg
als  den  richtigen  anerkennen  wird,  ist  uns  umso  weniger  zweifelhaft,
  als  die  Staatsbahnen  sonst  weder  ihren  staatsfinanziellen
noch  ihren  volkswirthschaftlichen  Beruf  auf  die  Dauer  zu  erfüllen
  im  Stande  wären.  Denn  die  durch  die  bisherige  Auffassung
  bedingte  privatwirthschaftliche  Tarifpolitik  der  Staatsbahnen
  greift  so  sehr  und  zum  Theil  in  so  unberechtigter  Weise
in  die  Produktionsverhältnisse  sowie  in  die  Preisbildung  ein,
dass  es  nicht  gerechtfertigt  erscheint,  das  fiskalische  Interesse
in  dem  Masse  auf  den  Ertrag  der  Staatsbahnen  hinzuweisen,
als  dies  bisher  der  Fall  ist.  Auch  diese  Erwägung  sichert  der
Transportsteuer  ihre  Stellung  im  Systeme  einer  zielbewussten
Eisenbahnpolitik.

!)  a.a.0.  S.  39.