Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

1314

 

apr.  17

1315

 

apr.‘14
—  20
—  29
—  29

mai  14

iun.  22

aug.  26

nov.  9

1316

 

apr.  22

dec.  9
1317

febr.  1

märz  23

iun.  17
dec.  13

—  13

1318

 

ıan.  8

febr.  20

 

Heinrich  II  der  ältere  von  NiederBaiern.  1314.

Purchausen

München

Landshut

Freising

Landshut

Straubing

Burchausen

Lantshut

107

 

schen  und  niederbairischen  heerhaufen.  Ludwig  siegt.  Monach.  Fürstenf.  ap.  Böhmer  35  wo
«  icdoch  als  bei  cinem  oberbairischen  schriftsteller  alles  sehr  einseitig  und  selbst  unwahr  dar--
  gestellt  ist;  so  stehen  hier  z.  b.  die  herzoglichen  witwen  auf  Ludwigs  seite.

In  der  heutigen  schiedsrichterlichen  sühne  zwischen  den  herzogen  von  Baiern  und  den  von  Oestreich
  heisst  es  in  bezug  auf  NicderBaiern:  Wir  scheiden  sprechen  und  heissen,  dass  herzog
Rudolf  und  sein  bruder  herzog  Ludwig.die  pflege  der'kinder  und  des  landes  zu  Baiern  mit
leuten  und  mit  gut  und  mit  allem  zugehör  geruhelich  haben  sollen,  wie  sie  ihnen  empfohlen
ist.  Ocfele  Script.  2,129.

willigt  ein.  zur  schenkung  zweier  höfe  zu  Pöbing  seitens  des  grafen  Heinrich  von  Leonberg  an  das
-  Kloster  Raitenhaslach.  Reg.  Boic.  5,303.

und  Otto  und  Heinrich  bestätigen  dem  kloster  Raitenhaslach  die  steuerfreiheit  seiner  häuser  zu
Burghausen  und  Octting.  Reg.  Boic.  5,305.

und  Otto  gebieten  ihren  amtleuten  das  kloster  Aldersbach  bei  seinen  von  den  herzogen  Otto  und
Stephan  erhaltenen  handfesten  über  mauth  und  andere  freiheiten  zu  schirmen.  Res.  Boic.  5,305.

und  Otto  gebieten  denselben  dem  genannten  kloster  an  den  ihm  von  Otto  und  Stephan  eingeantworteten

  pfändern  und  urbarn  keine  beschwerung  wiederfahren  zu  lassen.  Reg.  Boic.  5,305.

und  Otto  undHeinrich  bestätigen  dem  klosterRaitenhaslach  mit  ihres  herrn  und  pflegers  könig

Ludwigs  willen  gunst  und  heissen  alle  gnade  recht  und  freiung,  die  dasselbe  von  ihren  vordern

  hat.  Mon.  Boic.  3,199.—  Von  Heinrich  II  allein  zugleich  für  seinen  bruder  Otto  und  seinen

  vetter  Heinrich  besiegelt.

An  diesem  tage  reversirte  sich  zuRegensburg  könig  Ludwig  als  pfleger  der  iungen  herzoge  gegen
deren  stände  wegen  der  ihm  von  diesen  verwilligten  klauensteucr,  nämlich  von  iedem  ross25,
von  iedem  rind  15,  und  von  iedem  haupt  kleineren  viehes  15  pfennig.  Reg.  Lud.  nr.  122und  123.

und  Otto  verkünden  allen,  dass  sie  das  neue  stift  von  St.  Salvator  premonsträtensör  ordens  in  ihren
besondern  schirm  genommen  haben,  und  gebieten  männiglich  sich  darnach  zu  achten.  Hund
Mectr.  3,282  mit  freitag  nach  Barthol.  also  29  aug.  Mon.  Boic.  21,396  mit  eritag  nach  Bartlıol.
welchem  datum  ich  den  vorzug  gebe.

eignet  dem  gotteshaus  zu  Freising  die  bisher  Ichnbaren  güter  zu  Haidelfingen  Wippenhausen  usw.
nebst  gerichten  die  bischof  Chunrad  von  Ludwig  dem  Grans  gekauft  hat,  für  sich  seinen  bruder.Otto
  und  seinen  vetter  Heinrich,  unter  bestätigung  könig  Ludwigs  in  besonderem  bricfe.
Meichelbeck  Hist.  Fris.  2»,124.

und  Otto  und  Jleinrich  ertheilen  dem  kloster  Raitenhaslach  die  lehenschaft  der  güter  welche  Ott
der  Seifridsdorfer  demselben  gewidmet  hat.  Reg.  Boic.  5,330.   _  .

und  dieselben  verleihen  dem  Hartwig  und  Eberwein  von  dem  Degenberg  ihren  wildbann  eine
.meile  überall  um  Degenberg,  ausgenommen  im  Lintach.  Reg.  Boic.  5,345.

genehmigt  die  überlassung  dreier  güter  zu  Neuforn  seitens  des  abtes  von  Raitenhaslach  an  n  Dietrich
  den  Neunhauser  zu  baumannsrecht,  Reg.  Boic.  5,347.

und  Otto  und  Heinrich  geben  den  Oberbergern  und  andern  des  gotteshauses  Passau  leuten  ‚und
dienern  um  die  aufläufe  fangnisse  und  that  die  geschehen  sind  ihrem  viztum  Perichtold  von

.  Ergoltspechen,  ihren  rittern  schreibern  und  knechten,  ihre  huld  und  freundschaft  olıne  alle
gefahr,  also  dass  gegenseitig  wegen  derselben  that  kein  entgeltniss  statt  finden  soll.  Mon.
Boic.  306,71.

und  dieselben  geben  dem  markt  Pfarrkirchen  privilegien.  Reg.  Boic.  5,360.

und  dieselben  bestätigen  dem  kloster  Raitenhaslach  die  eingerückte  urkunde  ihres  vorfahren  Ottos
herzogs  von  Baiern  d.d.  Purchausen  1240,  freiheit  von  dessen  um  Cydelare  gelegenen  gütern

.  betr.  Mon.  Boic.  6,378.

und  Otto  bestätigen  dem  kloster  Raitenhaslach  auf  den  grund  der  eingesehenen  handfesten  ihrer
vorfahren  Heinrich  und  Otto,  dann  des  alten  und  iungen  Ortlieb  von  Wald,  seine  gerichtsbarkeitsrechte.
  Mon.  Boic.  3,203.

und  Otto  beurkunden  dass  Ludwig  der  iung  Grans  nach  ihrem  willen  dem  gotteshaus  Raitenhaslach
das  recht  bekannt  hat,  das  er  hinz  seinen  leuten  und  gütern  hatin  dem  gericht  zu  Walde,  und
dass  daher  bei  einer  etwaigen  wiedereinlösung  dieses  von  ihnen  verpfändeten  gerichtes  das
seiner  familie  nicht  zum  schaden  gereichen  soll.  Mon.  Boic.  6,380.

entbietet  seinen  richtern  und  amtleuten  dass  er  die  hayholtzer,  die  zu  dem  frauenkloster  zu  Landshut
  gehören,  wo  sie  in  seinem  lande  sind,  in  bann  gelegt  habe  bei  zwei  pfund,  und  gebietet
ihnen  in  ihren  serichten  dieselben  hölzer  also  zu  verbieten,  und  die  übertreter  zu  büssen,

”  14#