Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Durch die Beförderung des Ober-Tribunal-Sekretärs v. Schott zum Ober- 
Justiz-Assessor ist dessen bisherige Stelle in Erledigung gekommen. Die Bewerber um 
dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
2) Durch das am 28. März d. J. erfolgte Ableben des Amts-Notars Baumann 
ist das bisher in der ersten Besoldungs-Elasse gestandene Amts-NRotariat Creglingen, 
Oberamts Mergentheim, erledigt worden. Die Bewerber um dasselbe haben sich inner- 
halb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen zu melden. Hiebei wird be- 
merkt, daß nach dem jehigen Bestande des nach der Errichtung des Amts-Gerichts-No- 
tariats Niederstetten in seinem Umfang bedeutend verkleinerten Amts-Notariats Ereg- 
lingen eine verhältnißmäßige Verminderung des Gehalts eintreten werde. 
5) Durch die Beförderung des Gerichts-Aktuars Kiderlen ist bei dem K. Ober- 
amts-Gericht Ulm eine Akrtuarsstelle in Erledigung gekommen. Die Bewerber um 
dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ulm zu 
molden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Abtnarestelle bei dem K. Oberamts-Gerichte 
Ludwigsburg werden hiemit aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe 
in Eßlingen vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Durch den Tod des Oberamts-Arztes D. Fricker zu Laupheim ist die Stelle 
eines Oberamts-Arztes im Oberamt Wiblingen mit dem Wohnsißb in Laupheim und 
mit einen Gehalte zweiter Classe von 350 fl. nebst einem Schreibmaterialien-Aversum 
von 10 fl. aus der Staatskasse, so wie mit einem weiteren Gehalte von 100 fl., einem 
weiteren Schreibmaterialien-Aversum von 10 fl. und einer Pferdsration aus Kbrper- 
schafts-Cassen in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich in- 
nerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des Donau-Kreises zu melden. 
6) Zur Bewerbung um die mit dem Dekanatamt zu verbindende katholische Pfarr- 
stelle in der Oberamtsstadt Gmünd wird unter Beziehung auf die im Regierungs- 
Blatt vom 6. März 1835, Nr. 9 enthaltene Aufforderung ein weiterer Termin von 
drei Wochen anberaumt. 
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