Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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6) Die erledigte katholische Pfarrei Altheim, Oberamts und Dekanats Horb, 
begreift im Pfarrort 917 Pfarr— Genossen, und hat, aus eigenen Guͤtern, Zehenten, 
Grundgefaͤllen, Kazzstl Zinfäl Besoldungen unð Gebuͤhren ein bestäiwiges Einkommen 
von 67##fl. Die Bewerber um dieselbe haben sich binnen vier Wochen bei dem katho- 
lischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden. 
7) Bei dem Ober-Kriegs- Gerichte ist die S telle eines Kriegsraths mit dem nor- 
malmäßigen Gehalte von 1500 fl. in Erledigung gekommen. Die Vewerber um diese 
Stelle haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei dem K. Ober-Kriegs-Gericht 
einzureichen. 
8) Bei den Hüttenwerken zu Ludwigsthal, Abtsgmünd und Unterkochen 
sind die Hüttenschreibers-Stellen, womit eine Besoldung von 600 fl. verbunden ist, er- 
ledigt. Die Bewerber um dieselben haben sich binnen vier Wochen, unter Vorlegung 
der gesehlichen Rachweise, bei dem K. Bergrath zu melden. 
9) Die Bewerber um das erledigte Oberzollamt Schramberg, welches proviso- 
risch wieder besebt werden wird, und womit ein jährliches Einkommen von 800 fl. 
Standes= und 200 fl. Dienst-Gehalt, nebst einem Hauszins-Beitrage von 80 bis 100 fl. 
verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei der Ober-Zoll- 
Administration zu melden. 
10) Die Bewerber um die erledigten Forstwarts-Stellen zu Bernstein und zu 
Pfalz grafen weiler werden aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei der 
Finanzbkammer für den Schwarzwald-Kreis vorschriftmäßig zu melden. 
11) Die Bewerber um die erledigte Forsiwarts-Stelle zu Langenbrand haben 
sich innerhalb des Termines von vier Wochen bei der Finanzkammer für den Schwarz= 
wald-Kreis vorschriftmäßig zu melden. 
12) Am 8. d. M. ist der dem zweiten Reiter-Regiment zugetheilt gewesene Unter- 
Lieutenant Brand zu Ludwigsburg gestorben. 
Am 17. d. M. ist der Commandant der zweiten Infanterie-Brigade, General- 
Major v. Seybold, zu Heilbronn gestorben. 
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