Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Bezman zu Spaichingen, 
Streng zu Rottweik, 
Heimburger zu Hallz 
die Landjäger erster Elasse: 
Spaag zu Maulbronn, 
Mauthe zu Ravensburg. 
Zieger zu Oberndorf, 
Keller zu Riedlingen; 
die Landjäger zweiter Elasse: 
Rath zu Wonberg, 
Meßger zu Crailsheim. 
Stuttgart den 5. Juli 1833. Schlayer. 
5Verfügung, betreffend die Aussiellung vom Legitimations, Urkunden. zu Reisen ins Ausland. 
Es ist zur Kenntniß des Ministerium des Innern gekommen, daß einzelne Orts- 
Vorsteher sich erlauben, Personen, welche in das Ausland reisen, zu diesem Zweck mir 
Legitimations-Urkunden zu versehen. Da nun- nach den bestehenden Bestimmungen, 
namentlich den Verordnungen vom 5. Juli 1309 (Reg. Bl. S. 282) und 2. Mai 1811 
(Reg. Bl. S. 215) die Ausstellung von Legitimations-Urkunden für Reisen in das 
Ausland, so weit sie nicht ausnahmsweise im Ressort gewisser Central-Stellen geschehen 
kann, ausschließlich zum Wirkungskreis der K. Oberämter gehört; so wird hiemit 
den Orts-Polizei-Stellen die Ausfertigung von Legitimations-Urbunden jeder Art für 
Reisen nach dem Ausland auf das bestimmteste untersagt, und sämtlichen Polizei-Stellen 
die Weisung ertheilt, wenn sie von dergleichen unbefugt gefertigten Urkunden Kenntniß 
erhalten, nicht nur deren ferneren Gebrauch zu hemmen, sondern auch die Abrügung. 
ihrer Ausstellung durch das dem Aussteller vorgesehte K. Oberamt einzuleiten. 
Stuttgart den 9. Juli 1333. Schlaper.
	        
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