Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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durch hoͤchste Entschließung vom 28. v. M. die bei der Ober-Rechnungs-Kammer 
erledigte Rathsstelle dem bisherigen Amts-Verweser derselben, Kanzlei-Rath Herdegen, 
so wie 
durch hoͤchste Entschließung vom 30. v. M. das erledigte Kameralamt Herren- 
alb dem bei dem Steuer-Collegium angestellten Revisor Frölich gnädigst übertragen, und 
vermöge höchster Entschließung vom 51. v. M. die erledigte Stadtpfarrei Bictig= 
heim, Dekanats Besigheim, dem Helfer Heypd in Neuenstadt gnädigst verlichen. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die Bestätigung des v. Plessen'schen Familicn-Fideikommißes über das Rutergut 
Hohen-Emtringen betreffend. 
Dem von dem Kreis-Ober-Forstmeisier v. Plessen zu Reutlingen, in Gemein= 
schaft mit seiner nunmehr versiorbenen Ehegattin, Wilhelmine, geb. v. Palm, zu Gun- 
sten seiner beiden altesten Söhne Helmuth und Wilbelm v. Plessen, den 5. Juni!350 
errichteten Familien-Fideikommiß über das Rittergut Hohen-Entringen ist ron Seiner 
Königlichen Majestät in Folge der über die staatsrechtlichen Verhäálenisse der Rit- 
terschaft ergangenen Verordnungen die Allerhöchste Besiätigung, unter Vorbehalt der 
Rechte jedes Dritten und jedes einzelnen v. Plessen'schen Jamiliengliedes, vermöge 
hochster Entschließung vom 25. Juli d. J. ertheilt wordenz was hiemit zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 26. Juli 1833. 
Auf Befehl des Königs: 
Der provisorische Chef des Justiz-Departements: 
Geheimer Rath v. Schwab.
	        
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