Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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durch  hoͤchste  Entschließung  vom  28.  v.  M.  die  bei  der  Ober-Rechnungs-Kammer
erledigte  Rathsstelle  dem  bisherigen  Amts-Verweser  derselben,  Kanzlei-Rath  Herdegen,
so  wie

durch  hoͤchste  Entschließung  vom  30.  v.  M.  das  erledigte  Kameralamt  Herrenalb
  dem  bei  dem  Steuer-Collegium  angestellten  Revisor  Frölich  gnädigst  übertragen,  und

vermöge  höchster  Entschließung  vom  51.  v.  M.  die  erledigte  Stadtpfarrei  Bictigheim,
  Dekanats  Besigheim,  dem  Helfer  Heypd  in  Neuenstadt  gnädigst  verlichen.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Bekanntmachung,  die  Bestätigung  des  v.  Plessen'schen  Familicn-Fideikommißes  über  das  Rutergut
Hohen-Emtringen  betreffend.

Dem  von  dem  Kreis-Ober-Forstmeisier  v.  Plessen  zu  Reutlingen,  in  Gemeinschaft
  mit  seiner  nunmehr  versiorbenen  Ehegattin,  Wilhelmine,  geb.  v.  Palm,  zu  Gunsten
  seiner  beiden  altesten  Söhne  Helmuth  und  Wilbelm  v.  Plessen,  den  5.  Juni!350
errichteten  Familien-Fideikommiß  über  das  Rittergut  Hohen-Entringen  ist  ron  Seiner
Königlichen  Majestät  in  Folge  der  über  die  staatsrechtlichen  Verhäálenisse  der  Ritterschaft
  ergangenen  Verordnungen  die  Allerhöchste  Besiätigung,  unter  Vorbehalt  der
Rechte  jedes  Dritten  und  jedes  einzelnen  v.  Plessen'schen  Jamiliengliedes,  vermöge
hochster  Entschließung  vom  25.  Juli  d.  J.  ertheilt  wordenz  was  hiemit  zur  allgemeinen
Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  26.  Juli  1833.
Auf  Befehl  des  Königs:

Der  provisorische  Chef  des  Justiz-Departements:
Geheimer  Rath  v.  Schwab.