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durch hoͤchste Entschließung vom 28. v. M. die bei der Ober-Rechnungs-Kammer
erledigte Rathsstelle dem bisherigen Amts-Verweser derselben, Kanzlei-Rath Herdegen,
so wie
durch hoͤchste Entschließung vom 30. v. M. das erledigte Kameralamt Herrenalb
dem bei dem Steuer-Collegium angestellten Revisor Frölich gnädigst übertragen, und
vermöge höchster Entschließung vom 51. v. M. die erledigte Stadtpfarrei Bictigheim,
Dekanats Besigheim, dem Helfer Heypd in Neuenstadt gnädigst verlichen.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, die Bestätigung des v. Plessen'schen Familicn-Fideikommißes über das Rutergut
Hohen-Emtringen betreffend.
Dem von dem Kreis-Ober-Forstmeisier v. Plessen zu Reutlingen, in Gemeinschaft
mit seiner nunmehr versiorbenen Ehegattin, Wilhelmine, geb. v. Palm, zu Gunsten
seiner beiden altesten Söhne Helmuth und Wilbelm v. Plessen, den 5. Juni!350
errichteten Familien-Fideikommiß über das Rittergut Hohen-Entringen ist ron Seiner
Königlichen Majestät in Folge der über die staatsrechtlichen Verhäálenisse der Ritterschaft
ergangenen Verordnungen die Allerhöchste Besiätigung, unter Vorbehalt der
Rechte jedes Dritten und jedes einzelnen v. Plessen'schen Jamiliengliedes, vermöge
hochster Entschließung vom 25. Juli d. J. ertheilt wordenz was hiemit zur allgemeinen
Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 26. Juli 1833.
Auf Befehl des Königs:
Der provisorische Chef des Justiz-Departements:
Geheimer Rath v. Schwab.