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Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium
vorschriftmäßig zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Ganslosen, Dekanats
Göôppingen, welche 450 Pfarrgenossen zählt, und ein auf 600 fl. in Sportelpreisen be-
rechnetes Einkommen gewährt, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Magstadt, Dekanats
Böblingen, welche 1851 Kirchengenossen zählt, und deren Dienst-Einkommen auf 10706 fl.
in Sportelpreisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
4) Die katholische Pfarrei Laupertshausen, Oberamts und Dekanats Biberach,
wird wieder beseht werden. Dieselbe zählt im Pfarrorte und in zwei nahen Filialen
552 Pfarrgenossen, hat eine Schule, und gewährt nach Abzug der zur Zeit noch vor-
handenen Schulden, welche in 15 Jahrszielern zu tilgen sind, dermalen aus eigenen
Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Kapitalzinsen, Besoldungen und Gebühren, ein be-
ständiges Einkommen von 10980 fl., welches sich durch die jährliche Schuldentilgung
erhöht. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchen-
rath vorschriftmäáßig zu melden.
5) Die Vewerber um das erledigte Präzertorat Tuttlingen, dessen jährliches
Einkommen in Geld, Naturalien, Gütergenuß, Schulgeld rc. neben freier Wohnung
sich auf 509 fl. nach Sportelpreisen berechnet, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem
K. Srudienrathe vorschriftmäßig zu melden. Da der künftige Präzeptor neben sechs-
undzwanzig öffentlichen Lehrstunden die Obliegenheit hat, die Seadtgeistlichen in beson-
dern Fällen in kirchlichen Geschäften zu unterstühen, so können nur evangelische Theo-
logen bei Wiederbesehung dieser Stelle berücksichtigt werden.
6) Durch die Ernennung des Auditors, bisherigen Ober-Amtsverwesers Stock-
mayer zum Oberamtmann in Aalen, ist eine weitere Auditorsstelle mit der Besol=
dung zweiter Classe von jährlich 300 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um
dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen mit ihren Gesuchen an das K. Ober-Kriegs-
gericht zu wenden.