Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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b) Besoldungs-Abzuͤge, mit Einschluß der 
Rate von dem neuen Abzug 5 15,591 fl. 53 kr. 
. 20, 276 fl. 25kr. 
2) Ausgabe. « 
s)Auf-Berbesserungvermeeiett.1««,286fl.6kr.3h1.« 
b)TcmporäreZucagen......5,61-«Ifl-28kr. 
  
17,900fl.3-«kr.5h1. 
3) Ueberschüß, 
welcher in die Casse des geistlichen Unterstuͤtzungs-Fonds bezahlt wird, 
—:. 2,545 fl. 50 kr. L 
Stuttgart den 9. August 1853. 
Mohl. 
4. Der Behoͤrde der 2 Tbierarznei-Schule in Stuttgart. 
Bekanntmachung, die Aufnahme der Zoglinge fär dus nächsie Schuliubr 18% betressend. 
Bei der hiesigen K. Thierarznei= Schule wird * künftigem Monat Nodember 
ein neuer Lehrkurs beginnen. 
Diejenigen, welche daran Theil nehmen wollen, paben sich in ihren, den betreffen- 
den Oberaͤmtern in Baͤlde zu uͤbergebenden Gesuchen uͤber die fuͤr die Aufnahme er- 
forderlichen Eigenschaften auszuweisen. 
Der Aufzunehmende muß 
1) das zwanzigste Lebensjahr zürückgelegt haben, 
2) körperliche Gesundheit und die jenem Alter angemessenen Kräfte besitzen, 
3) der gewoͤhnlichen. Militaͤr; Aushebung nicht ommehr unterworfen seyn, 
4) die nöthigen Schulkenntnisse in Pegiehung, quf Lefen, Schreiben und Rechnen 
besiten, 
5) in Bezichung auf seinen. Lebenswandel gute Zeugnisse haben, 
6) ein Gewerbe oder Handwert gehöris betsichen, und "
	        
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