Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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7) das erforderliche Vermoͤgen oder zureichende Unterstuͤtzung nachweisen, um die 
Kosten seines Aufenthalts bei der Anstalt ein Jahr lang bestreiten zu koͤnnen. 
Solche, welche als Soldaten im Militär-Verbande stehen, bönnen nur mit Er- 
laubniß ihres Regiments-Commando, und selbst dann nur, wenn sie die Hälfte ihrer 
Kapitulations-Zeit bereits gedient haben, aufgenommen werden. 
Die Inländer erhalten in der Anstalt freie Wohnung, wobei noch bemerkt wird, 
daß der hiesige einjährige Aufenthalt, mit Inbegriff der Anschaffung der nöthigen 
Bücher, für einen Zögling einen ungefähren Aufwand von 150—200 fl. erfordert. 
Damit in gehöriger Zeit die eingehenden Gesuche zur Entscheidung der höheren 
Behörde vorgelegt, und die zur Aufnahme bestimmten Indioiduen dem gemäß einberu- 
fen werden können, sieht man sich veranlaßt, die K. Oberämter zu ersuchen, noch vor 
Anfang Obtobers die eingehenden Gesuche der unterzeichneten Stelle einzusenden. 
Stuttgart den 12. August 1835. 
Walz. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die mit einem jährlichen Einkommen von 505 fl. nach Spor- 
telpreisen verbundene Stelle eines Helsers in Bönnigheim, welchem die gewöhnli- 
chen Geschäfte eines zweiten Stadtgeistlichen, und namentlich die Verpflichtung zu einer 
Abendpredigt an jedem zweiten Sonntage obliegen, haben sich innerhalb vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die bei der Oberzoll-Administration durch den Tod des 
Kanzlei-Assistenten Erpf in Erledigung gekommene Assistentenstelle, mit welcher der 
Gehalt von 600 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, sich bei dem gedachten Collegium 
innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Präzeptors an der lateinischen 
Schule in Vaihingen, deren jährliches Einkommen, mit Inbegriff des Schulgeldes, 
sich auf 561 fl. nach Sportelpreisen, neben freier Wohnung, berechnet, haben sich inner-
	        
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