Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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11. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Landjäger Sta- 
tions-Commandamen dritter Classe, Kneule, zu Schorndorf. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
gestrigen Tage dem Landjäger Stations-Commandanten dritter Classe, Kneule, zu 
Schorndorf, in gnädigster Anerkennung seines vorzüglichen Eifers in Erfüllung seiner 
Dienstpflichten, den er namentlich auch kürzlich in der Verfolgung und Verhaftung 
zweier sehr gefährlicher Verbrecher bewiesen hat, die silberne Verdienst-Medaille zu 
verleihen gnädigst geruht; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 26. September 18533. Schlaper. 
b) Verleihung der goldenen Cioilverdienst. Medaille an den Mechaniker Zimmermann in Anhausen. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom gestrigen 
Tage dem Mechaniker Zimmermann zu Anhausen in Anerkennung seiner Verdienste 
um die vokerländischen Gewerbe, welche er sich durch Gründung eisier Maschinen-Werk- 
stätte zu Anhausen erworben hat, die goldene Eivilverdienst-Medaille gnddigst zu ver- 
leihen gerubt. 
Stuttgart den 27. September 1835. Schlayper. 
D) Verfügung, betrefsend die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Stellung der Ge- 
meinderäthe und Bürger-Ausschüsse. 
Da mehrfäáltig wahrgenommen wird, daß die Eingaben einzelner Gemeinden an 
die höheren und hochsien Behörden nicht blos durch den Stadt= oder Gemeinderath, 
sondern in Gemeinschaft mit demselben durch den Bürger-Ausschuß unterzeichnet und 
eingereicht werden, so sicht man sich veranlaßt, die gesetzlichen Bestimmungen über die 
Stellung der Gemeinderäthe und Bürger-Ausschüsse (Verwaltungs-Ediet vom 1. März 
1322, J§.9, 17—65), wonach der Gemeinderath die Rechte der Gemeinde vor den 
Staatobehèrden zu vertreten, im Ramen der Gemeinde zu beschließen und zu handeln,
	        
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